Rahmenvertrag Hygiene- und Verbrauchsmaterialien
Finanzamt Magdeburg
Rahmenvertrag Hygiene- und Verbrauchsmaterialien.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Handpflegeprodukte › Handdesinfektionsmittel
- • Körperpflegeprodukte › Hygienepapier
- • Körperpflegeprodukte › Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
- • Leder-, Textil-, Gummi- und Plastikabfälle › Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
- • Parfüms und Körperpflegemittel › Seife
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-09-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-11-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Referenznummer: GS 141 OV 01/2020
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Hygiene- und Verbrauchsmaterialien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hygienepapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzamt Magdeburg
Postanschrift: Tessenowstraße 10
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/ 🌏
E-Mail: vergabestelle.fa-md@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 391-8851650 📞
Fax: +49 391-8851000 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-441405
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungs- und Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 183-441405 (2020-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Referenznummer: GS 141 OV 01/2020
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Hygiene- und Verbrauchsmaterialien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hygienepapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzamt Magdeburg
Postanschrift: Tessenowstraße 10
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/ 🌏
E-Mail: vergabestelle.fa-md@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 391-8851650 📞
Fax: +49 391-8851000 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-441405
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ab dem 30.9.2020 ausschließlich über https://www.evergabeonline.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
6. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
10. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
11. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot – soweit ihm dies zumutbar ist – zu benennen und die unter Ziffer III.1.3. bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – die unter Ziffer III.1.1. und Ziffer III.1.3. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
12. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 5. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
13. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
14. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei einer schriftlichen Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage und bei einer Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Lieferungen erfolgen an das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, an die 14 Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt und deren 2 Außenstellen.
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Die detaillierten Angaben zum Bedarf der Abrufberechtigten ergeben sich aus der Anlage 5 – Leistungsbeschreibung und der Anlage „5a – durchschnittlicher jährlicher Bedarf.xlsx“.
Für den Vertragszeitraum wird unverbindlich eine vergleichbare jährliche Abrufmenge erwartet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit dem Ablauf des 31.12.2021.
Im Anschluss besteht eine dreimalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.9.2021 für das Optionsjahr 2022,
b) bis zum 30.9.2022 für das Optionsjahr 2023 und
c) bis zum 30.9.2023 für das Optionsjahr 2024,
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, 14 Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt + 2 Außenstellen
Die Details ergeben sich aus der Leistungsbescheibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung Präqualifizierung (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Erklärung,
a) dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat dem Angebot beizufügen.
b) dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist oder im Handelsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat.
Oder
b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat.
3. Spezifische Eigenerklärungen (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllt werden,
b) dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt werden.
c) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung – bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht – vorliegt.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
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e) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
f) Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (soweit erforderlich)
4. Erklärung ARGE (siehe Formblatt AB5 – ARGE)
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
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1.Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden;
— 100 000 EUR für Vermögensschäden sowie
Auf Nachfrage der Vergabestelle sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) und zurzeit (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
3. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung,
1. zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle und dem Auftraggeber, dass diese während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).
2. dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).
3. Verfügbarkeit und Einsatz eines internen (mindestens) Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystems
4. Verfügbarkeit und Einsatz eines internen (mindestens) Umweltmanagementsystems
5. Unternehmensbezogene Referenzen (siehe Formblatt A4 – Referenzen):
Der Nachweis über die Referenzen erfolgt über eine Eigenerklärung.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich.
Die Darstellung der Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Referenzgebers (nur anzugeben, wenn es sich um ein Mitglied der Bietergemeinschaft und /oder um einen Unterauftragnehmer etc. handelt; „Eignungsleihe");
— Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner mit Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor);
— Lieferungen Hygiene- und Verbrauchs-material(z. B. Toilettenpapier, Papierhandtücher);
— Auftragswert pro Jahr in EUR (brutto);
— Anzahl der Anlieferstellen;
— Auftrag ausgeführt im Jahr;
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann erteilten Auskünfte des benannten Vertragspartners bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung und 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich.
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Das Formblatt A4 – Referenzen soll möglichst zur Angabe der unternehmensbezogenen Referenzen verwendet werden und ist in entsprechender Anzahl zu verwenden, d. h. – es darf vervielfältigt werden.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 1.1.2017 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die 3 Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
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— Lieferungen Hygiene- und Verbrauchsmaterial (z. B. Toilettenpapier, Papierhandtücher);
— die jeweilige Referenz wurde ab dem 1.1.2017 erbracht und abgenommen (kein mehrjähriger Vertrag erforderlich, Ausführung je Auftrag ist entscheidend)
Die Konfektionierung und die Auslieferung kann auch durch einen vom Bieter beauftragten Spediteur erfolgt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungs- und Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350327 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
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2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
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3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
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4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ab dem 30.9.2020 ausschließlich über https://www.evergabeonline.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
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5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
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6. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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9. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
10. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
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11. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot – soweit ihm dies zumutbar ist – zu benennen und die unter Ziffer III.1.3. bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – die unter Ziffer III.1.1. und Ziffer III.1.3. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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12. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 5. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
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13. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
14. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei einer schriftlichen Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage und bei einer Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-556789
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 183-441405
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Name: CleanAgent Mehlfeld + Göring GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 5b
Postort: Kabelsketal / OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 227-556789 (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-556789
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 183-441405
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ab dem 30.9.2020 ausschließlich über https://www.evergabeonline.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
6. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
10. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
11. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot – soweit ihm dies zumutbar ist – zu benennen und die unter Ziffer Ziffer III.1.3. bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – die unter Ziffer III.1.1. und Ziffer III.1.3. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
12. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 5. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
13. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
14. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei einer schriftlichen Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage und bei einer Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Lieferungen erfolgen an das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, an die 14 Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt und deren zwei Außenstellen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Name: CleanAgent Mehlfeld + Göring GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 5b
Postort: Kabelsketal / OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz
Zusätzliche Informationen
11. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot – soweit ihm dies zumutbar ist – zu benennen und die unter Ziffer Ziffer III.1.3. bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – die unter Ziffer III.1.1. und Ziffer III.1.3. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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