Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung ins Berufs-/Handelsregister besteht – Nachweise nicht älter als 12 Monate und mit dem Angebot vorzulegen) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes;
— Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers – Nachweise nicht älter als 12 Monate und mit dem Angebot vorzulegen);
— Zugelassen sind Bieter nur, wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Abzugeben mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu § 123 GWB, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahre rechtskräftig verurteilt worden ist. Zudem darf gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) und
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels):
— der Bieter hat zu erklären, dass er in die letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Im Besonderen ist die Eigenerklärung eines Nichtverstoßens gegen § 23 AEntG mit dem Angebot abzugeben;
— ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestentgelts: Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt (Formblatt 6 der Anlage 1), welches mit dem Angebot abzugeben ist. Zusätzlich Kenntnisnahme des Merkblatts für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
— Sofern das Bieterunternehmen zum Kreis der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bevorzugenden Bewerber (Spätaussiedler, Vertriebene, Sowjetzonen-Flüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte sowie Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) nach den Bevorzugten-Richtlinien gehört, sind die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorzulegen;
— die Erklärung zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen ist mit dem Angebot abzugeben;
— Zustimmung zur Datenverarbeitung;
—— zum Nachweis ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung dem Angebot beizufügen (Formular 124 LD). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert. Präqualifikationsnachweise werden im Rahmen ihres Erklärungsumfangs anerkannt. Über diese Nachweise hinaus erfordert der Ausschreibungsgegenstand fachliche Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen gem. Formblatt 1 der Anlage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen, welche mit dem Angebot abzugeben sind; soweit deutsche Rechtsnormen und Formulare bekannt sind, gelten Gleichwertige aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
— Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.