Rahmenvertrag mit bis zu 2 Rahmenvertragspartnern
Über die deutschlandweite Belieferung der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Klimatechnik und Zubehör.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Klimatechnik und Zubehör
20FEA48874
Produkte/Dienstleistungen: Klimageräte📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag mit bis zu 2 Rahmenvertragspartnern
Über die deutschlandweite Belieferung der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Klimatechnik...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag mit bis zu 2 Rahmenvertragspartnern
Über die deutschlandweite Belieferung der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Klimatechnik und Zubehör.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile für Klimageräte📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag mit bis zu 2 Rahmenvertragspartnern ber die deutschlandweite Belieferung der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Klimatechnik...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag mit bis zu 2 Rahmenvertragspartnern ber die deutschlandweite Belieferung der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Klimatechnik und Zubehör.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoptionen zweimal je 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-25
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 222-546698 (2020-11-09)