Rahmenvertrag Lieferung, Miete und Betrieb von Bezahlterminals

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

— Bereitstellung betriebsbereiter, stationärer und mobiler Bezahlterminals zur Miete;
— Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme;
— Ausführung der Zahlungsabwicklung über entsprechende Kartenakzeptanzverträge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-28 Auftragsbekanntmachung
2021-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkartenleser
Referenznummer: SID 2020-30 DR
Kurze Beschreibung:
— Bereitstellung betriebsbereiter, stationärer und mobiler Bezahlterminals zur Miete; — Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme; — Ausführung der Zahlungsabwicklung über entsprechende Kartenakzeptanzverträge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkartenleser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internationaler Zahlungstransfer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173909971c7-20af030fc7941613 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 147-360839
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Weitere Eignungskriterien: 18. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft/Ihre Unterauftragnehmer und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber/Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes sollen von anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unterauftragnehmern zu welchen Anteilen übernommen werden? Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. 19. Soll zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden, ist Anlage 4 der Vergabeunterlage – Bewerbergemeinschaft – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eine EEE auszufüllen. 20. Sollen andere Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 122 GWB (Eignung) eingebunden werden, ist zum Nachweis, dass die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, Anlage 5 – Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen – „Eignungsleihe“ ausgefüllt vorzulegen. 21. Geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl Ihrer fest angestellten Beschäftigten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufgaben betraut sind, jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 an. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der Jahre 2017, 2018 und 2019. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. 22. Bitte füllen Sie die Anlage 1 – Vertraulichkeitsvereinbarung dieses Dokumentes aus und geben diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern ist diese Erklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen. 23. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1-88)? Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 21: Die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter in dem entsprechenden Aufgabenfeld der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 betragen. Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggebergesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist,kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bereitstellung betriebsbereiter, stationärer und mobiler Bezahlterminals zur Miete;
— Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme;
— Ausführung der Zahlungsabwicklung über entsprechende Kartenakzeptanzverträge.
Geschätzter Gesamtwert: 650 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
E-Government ist mittlerweile für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z. B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen, zu einem zentralen Thema geworden. Im Zuge der Umsetzung des E-Government-Gesetzes erfolgt die Umstellung auf digitale Leistungen in den öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen kontinuierlich. Darunter zählt auch das Angebot des elektronischen, bargeldlosen Bezahlvorgangs über sogenannte Bezahlterminals. Bezahlterminals sind Endgeräte, welche zur Zahlungsabwicklung über Kredit- und EC-Karten genutzt werden. Diese ermöglichen den Kunden der Behörden, wie Bürger oder Unternehmen, elektronisch und bargeldlos kostenpflichtige Leistungen zu bezahlen.
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Derzeit werden im gesamten Freistaat Sachsen ca. 180 Bezahlterminals in öffentlichen Einrichtungen verwendet. Die Bestrebung besteht darin, den Einsatz von bargeldlosen Bezahlsystemen auszubauen und somit auf die zunehmende Nachfrage der Bürger und Unternehmen nach digitalen Leistungsangeboten zu reagieren. Weiterhin können durch den Einsatz dieser modernen Zahlverfahren die zahlreichen Dienstleistungen der sächsischen Verwaltung effizienter gestaltet und gleichzeitig Arbeitsaufwände und Ressourcen gesenkt werden.
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Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) als zentrale Stelle bietet allen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen an, die erforderlichen Bezahterminals über die Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) zu beschaffen. Die Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen gelten hierdurch als genehmigungspflichtige Nutzer der BaK ZV.
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In diesem Zusammenhang sucht der SID einen externen Dienstleister, einen sogenannten Terminal-Provider, welcher auf Grundlage eines Rahmenvertrags betriebsbereite, mobile und stationäre Bezahlterminals bereitstellt sowie deren Betrieb erbringt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf Grundlage eines Rahmenvertrags die Leistungen zur Bereitstellung von betriebsbereiten, mobilen und stationären Bezahlterminals sowie deren Betrieb erbringt. Dieser Rahmenvertrag umfasst den Abschluss von zugehörigen Bezahlterminal- und Kartenakzeptanzverträgen für Zahlungsakzeptanz und -abwicklung der gängigen Kartenzahlverfahren über die angebotenen Bezahlterminals.
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Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen innerhalb des Rahmenvertrags abzudecken:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 650 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 3 Jahren und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr haben. Der Vertragsbeginn ist mit Erteilung des Zuschlages vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die
Andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgendeAngaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben undfolgende Unterlagen vorzulegen:
4. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften desLandes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44Absatz 1 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/Bieter, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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5. Geben Sie bitte die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) in Euro an.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2017, 2018 und 2019. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE (vgl. EEE Teil IV: Kap. B) hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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6. Geben Sie bitte die Umsatzzahlen in Euro Ihres Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (siehe Kapitel 3) vergleichbar sind, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) an.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2017, 2018 und 2019. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE (EEE Teil IV: Kap. B) hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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7. Bitte reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Mindeststandards:
Zu 5.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ((Jahr 2017 + Jahr 2018 + Jahr 2019), dividiert durch 3) muss mindestens 500 000 EUR betragen.
Zu 6.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre aus dem Geschäft mit Bezahlterminals ((Jahr 2017 + Jahr 2018 + Jahr 2019), dividiert durch 3) muss mindestens 200 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/Bieter, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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8. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen als Zahlungsdienstleister Zahlungsabwicklungen für Dritte im electronic cash-System und/oder internationale Kartenzahlungen abwickelt?
9. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen stationäre und mobile Bezahlterminals anbietet und betreibt?
10. Sichern Sie zu, dass in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzkonzept für die Bereitstellung von betriebsbereiten, stationären und mobilen Bezahlterminals und deren Betrieb vorliegt und dass Sie dieses im vorliegenden Fall einhalten können?
11. Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes bereits erfolgreich arbeiten. Geben Sie dazu 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) an und beschreiben Sie diese kurz mit folgenden Mindestinhalten:
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— Bezeichnung des Projekts;
— Kurzbeschreibung des Projekts (Inhalt und Art Ihrer Leistungen);
— Leistungszeitraum des Projekts;
— Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen);
— Anforderungen bzgl. Bezahlterminals und Zahlungsabwicklung;
— Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen;
— Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer beim Referenzkunden.
Mindestens 2 der Referenzen müssen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung oder aus einem mittelgroßen Handelsunternehmen (mind. 50 Terminals) stammen. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern werden die Referenzen insgesamt gewertet.
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12. Sichern Sie zu, dass Sie Bezahlterminals mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft gemäß dem jeweils aktuellen Stand der aktuellen Liste der zugelassenen EMV-fähigen POS-Terminals (EMV Debit/Credit)/DC POS 3.0 sowie der aktuellen DK-Richtlinie Technische Anhang (TA) 7.2 anbieten?
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13. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals als Manipulationsschutz ein Terminal-Sicherheitssiegel haben?
14. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals ein Sicherheits-PIN-Pad (PCI PED) haben, sofern dies zur Eingabe am Gerät notwendig ist?
15. Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte eine EMV-Zulassung haben?
16. Sichern Sie zu, dass Sie der abrufenden Stelle, wenn die Zulassung eines Bezahlterminals ausläuft, die nicht mehr zugelassenen Bezahlterminals durch ein funktionsgleiches zugelassenes Gerät kostenfrei ersetzen?
17. Sichern Sie zu, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten in deutscher Sprache auf der Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgt?
Mindeststandards:
Zu 11.
Mindestens 3 Referenzen, 2 davon im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erweisen sich mehr als 3 Bewerber als geeignet, wird durch Addition der von den Bewerbern bei den Eignungskriterien erreichten Bewertungspunktzahlen eine Rangliste aufgestellt. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl des Kriteriums 11 (Referenzen). Bei gleicher Punktzahl des Kriteriums 11 entscheidet das Losverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, FB. 1.1 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173909971c7-20af030fc7941613 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Eignungskriterien:
18. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft/Ihre Unterauftragnehmer und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar.
Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber/Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes sollen von anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unterauftragnehmern zu welchen Anteilen übernommen werden?
Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
19. Soll zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden, ist Anlage 4 der Vergabeunterlage – Bewerbergemeinschaft – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eine EEE auszufüllen.
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20. Sollen andere Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 122 GWB (Eignung) eingebunden werden, ist zum Nachweis, dass die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, Anlage 5 – Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen – „Eignungsleihe“ ausgefüllt vorzulegen.
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21. Geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl Ihrer fest angestellten Beschäftigten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufgaben betraut sind, jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 an. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der Jahre 2017, 2018 und 2019. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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22. Bitte füllen Sie die Anlage 1 – Vertraulichkeitsvereinbarung dieses Dokumentes aus und geben diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern ist diese Erklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
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23. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1-88)?
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 21:
Die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter in dem entsprechenden Aufgabenfeld der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 betragen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggebergesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
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Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist,kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 147-360839 (2020-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bereitstellung betriebsbereiter, stationärer und mobiler Bezahlterminals zur Miete, — Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme, — Ausführung der Zahlungsabwicklung über entsprechende Kartenakzeptanzverträge.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 027-066598
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 147-360839
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bereitstellung betriebsbereiter, stationärer und mobiler Bezahlterminals zur Miete,
— Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme,
E-Government ist mittlerweile für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z. B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen, zu einem zentralen Thema geworden. Im Zuge der Umsetzung des E-Governmentgesetzes erfolgt die Umstellung auf digitale Leistungen in den öffentlichen Ein-richtungen des Freistaates Sachsen kontinuierlich. Darunter zählt auch das Angebot des elektronischen, bargeldlosen Bezahlvorgangs über sogenannte Bezahlterminals. Bezahlterminals sind Endgeräte, welche zur Zahlungsabwicklung über Kredit- und EC-Karten genutzt werden. Diese ermöglichen den Kunden der Behörden, wie Bürger oder Unternehmen, elektronisch und bargeldlos kostenpflichtige Leistungen zu bezahlen. Derzeit werden im gesamten Freistaat Sachsen ca. 180 Bezahlterminals in öffentlichen Ein-richtungen verwendet. Die Bestrebung besteht darin, den Einsatz von bargeldlosen Bezahlsystemen auszubauen und somit auf die zunehmende Nachfrage der Bürger und Unternehmen nach digitalen Leistungsangeboten zu reagieren. Weiterhin können durch den Einsatz dieser modernen Zahlverfahren die zahlreichen Dienstleistungen der sächsischen Verwaltung effizienter gestaltet und gleichzeitig Arbeitsaufwände und Ressourcen gesenkt werden. Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) als zentrale Stelle bietet allen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen an, die erforderlichen Bezah-terminals über die Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) zu beschaffen. Die Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen gelten hierdurch als genehmigungspflichtige Nutzer der BaK ZV. In diesem Zusammenhang sucht der SID einen externen Dienstleister, einen sogenannten Terminal-Provider, welcher auf Grundlage eines Rahmenvertrags betriebsbereite, mobile und stationäre Bezahlterminals bereitstellt sowie deren Betrieb erbringt. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf Grundlage eines Rahmenvertrags die Leistungen zur Bereitstellung von betriebsbereiten, mobilen und stationären Bezahlterminals sowie deren Betrieb erbringt. Dieser Rahmenvertrag umfasst den Abschluss von zugehörigen Bezahlterminal- und Kartenakzeptanzverträgen für Zahlungsakzeptanz und -abwicklung der gängigen Kartenzahlverfahren über die angebotenen Bezahlterminals. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen innerhalb des Rahmenvertrags abzudecken:
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— Betrieb der stationären und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und Rücknahme ,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: PAYONE GmbH
Postanschrift: Lyoner Str. 9
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6966305315 📞
E-Mail: bd-projekte@payone.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, FB. 1.1 — Vergabestelle, Recht, Lizenzen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Quelle: OJS 2021/S 027-066598 (2021-02-04)