Für die HTLS (High Temperature Low Sag) Seiltypen (Z)TAL/HACIN, ACSS sowie ACPS/ACPR soll die Langzeitstabilität der eingesetzten Materialien verifizieren und die mechanischen, elektrischen und thermischen Beanspruchungsmöglichkeiten identifizieren werden. Dies erfordert die Prüfung des gesamten Systems bestehend aus Leiterseil und seilberührender Armaturen. Zudem ist im Zusammenhang mit der Systemprüfung auch eine Untersuchung hinsichtlich der Montage bzw. Verlegbarkeit sowie unter Umständen zum Transport bzw. zur Lagerung notwendig. Für jede der 3 Seiltechnologien sollen jeweils 3 durch 50Hertz ausgewählte Leiterseile geprüft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle und Tests
Referenznummer: T12-2020-0017
Kurze Beschreibung:
Für die HTLS (High Temperature Low Sag) Seiltypen (Z)TAL/HACIN, ACSS sowie ACPS/ACPR soll die Langzeitstabilität der eingesetzten Materialien verifizieren und die mechanischen, elektrischen und thermischen Beanspruchungsmöglichkeiten identifizieren werden. Dies erfordert die Prüfung des gesamten Systems bestehend aus Leiterseil und seilberührender Armaturen. Zudem ist im Zusammenhang mit der Systemprüfung auch eine Untersuchung hinsichtlich der Montage bzw. Verlegbarkeit sowie unter Umständen zum Transport bzw. zur Lagerung notwendig. Für jede der 3 Seiltechnologien sollen jeweils 3 durch 50Hertz ausgewählte Leiterseile geprüft werden.
Für die HTLS (High Temperature Low Sag) Seiltypen (Z)TAL/HACIN, ACSS sowie ACPS/ACPR soll die Langzeitstabilität der eingesetzten Materialien verifizieren und die mechanischen, elektrischen und thermischen Beanspruchungsmöglichkeiten identifizieren werden. Dies erfordert die Prüfung des gesamten Systems bestehend aus Leiterseil und seilberührender Armaturen. Zudem ist im Zusammenhang mit der Systemprüfung auch eine Untersuchung hinsichtlich der Montage bzw. Verlegbarkeit sowie unter Umständen zum Transport bzw. zur Lagerung notwendig. Für jede der 3 Seiltechnologien sollen jeweils 3 durch 50Hertz ausgewählte Leiterseile geprüft werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle und Tests📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zerstörungsfreie Prüfungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
2. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
3. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
2. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
3. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Prüfungen gemäß Leistungsverzeichnis sowie zugehörigem Berichtswesen und Beratungsleistung.
Beschreibung der Verlängerungen: Ein Jahr Verlängerung, einseitig durch den AG
Beschreibung der Optionen: Ein Jahr Verlängerung, einseitig durch den AG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis, dass eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Prüfungen nach DIN EN 50182 vorliegt oder vergleichbar.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
1. Bewerberfragebogen
2. Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
3 Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
4. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
2. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
2. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
3. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
3. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: OJS 2020/S 240-594674 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die HTLS (High Temperature Low Sag) Seiltypen (Z)TAL/HACIN, ACSS sowie ACPS/ACPR soll die Langzeitstabilität der eingesetzten Materialien verifizieren und die mechanischen, elektrischen und thermischen Beanspruchungsmöglichkeiten identifizieren werden. Dies erfordert die Prüfung des gesamten Systems bestehend aus Leiterseil und seilberührender Armaturen. Zudem ist im Zusammenhang mit der Systemprüfung auch eine Untersuchung hinsichtlich der Montage bzw. Verlegbarkeit sowie unter Umständen zum Transport bzw. zur Lagerung notwendig. Für jede der drei Seiltechnologien sollen jeweils drei durch 50Hertz ausgewählte Leiterseile geprüft werden.
Für die HTLS (High Temperature Low Sag) Seiltypen (Z)TAL/HACIN, ACSS sowie ACPS/ACPR soll die Langzeitstabilität der eingesetzten Materialien verifizieren und die mechanischen, elektrischen und thermischen Beanspruchungsmöglichkeiten identifizieren werden. Dies erfordert die Prüfung des gesamten Systems bestehend aus Leiterseil und seilberührender Armaturen. Zudem ist im Zusammenhang mit der Systemprüfung auch eine Untersuchung hinsichtlich der Montage bzw. Verlegbarkeit sowie unter Umständen zum Transport bzw. zur Lagerung notwendig. Für jede der drei Seiltechnologien sollen jeweils drei durch 50Hertz ausgewählte Leiterseile geprüft werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: ein Jahr Verlängerung, einseitig durch den AG
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Vergabekammer des Landes Berlin
Quelle: OJS 2021/S 154-410373 (2021-08-06)