Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Prüfungsleistungen
R 4149/20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann um einmalig um weitere 12 Monate auf insgesamt maximal 72 Monate verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Soweit es mehr als 6 geeignete Bewerber gibt, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand nachfolgender Kriterien:
1. Referenzen (siehe Eignungsnachweis Ziff....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit es mehr als 6 geeignete Bewerber gibt, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand nachfolgender Kriterien:
1. Referenzen (siehe Eignungsnachweis Ziff. 11),
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität (siehe Eignungsnachweis Ziff. 9).
3. Zusammensetzung des Prüfungsteams (siehe Eignungsnachweis Ziff. 10).
4. Vorlage eines aktuellen Transparenzberichtes (siehe Eignungsnachweis Ziff. 12).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (13) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. Bescheinigung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen (Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsprüfung, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsprüfung, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere für die Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft, nebst Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren in Deutschland.
10. Angabe des beim Projekt vor Ort einzusetzenden Prüfungsleiters und dessen Stellvertreters bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte mit Darstellung der Qualifikation.
11. Nachweis der Referenzen anhand der beigefügten Bewertungsmatrix für Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für mindestens 5 dieser Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
b) Aufgabenumfang
c.) Adresse, Telefonnummer und – soweit dies möglich ist – Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen.
12. Vorlage aktueller Transparenzbericht (nicht älter als 3 Jahre/Ausschlusskriterium).
13. Peer Review Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre oder Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4149/20.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDAA2” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 120-293274 (2020-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: nils.retzlaff@travenetz.de📧
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibung erfolgt Auftraggeber seitig für folgende Gesellschaften:
— Stadtwerke Lübeck Holding Konzern,
— Stadtwerke Lübeck Holding GmbH,
—...”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 120-293274
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: R 4149/20
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Prüfungsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
“Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4149/20.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYD398” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 200-486448 (2020-10-09)