Rahmenvertrag über den Bezug von PADLock Drives

BWI GmbH

Die BWI GmbH (BWI) erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von PADLock-Festplatten (auch PADLOck Drive oder Mobile Externe Festplatte genannt) zu vergeben.
Eine externe Festplatte ist ein Festplattenlaufwerk, das über eine Schnittstelle wie USB, FireWire, eSATA, Thunderbolt oder als Wechselplattenlaufwerk direkt an einen Computer angeschlossen werden kann.
Gespeicherte Daten und alle Sektoren auf einer externen Festplatte können mittels einer software- oder hardwarebasierten Festplattenverschlüsselung vollständig oder teilweise verschlüsselt werden. Die Festplatten müssen eine symmetrische Verschlüsselung nach AES-256 vorweisen (verbindlich für alle besonderen Kategorien personenbezogener Daten).
Darüber hinaus sind auch BSI-zeritfizierte PadLock Drives Gegenstand der Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-12 Auftragsbekanntmachung
2020-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Festplattenlaufwerke
Referenznummer: 1216-JC-PADLock Drive
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (BWI) erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von PADLock-Festplatten (auch PADLOck Drive oder Mobile Externe Festplatte genannt) zu vergeben. Eine externe Festplatte ist ein Festplattenlaufwerk, das über eine Schnittstelle wie USB, FireWire, eSATA, Thunderbolt oder als Wechselplattenlaufwerk direkt an einen Computer angeschlossen werden kann. Gespeicherte Daten und alle Sektoren auf einer externen Festplatte können mittels einer software- oder hardwarebasierten Festplattenverschlüsselung vollständig oder teilweise verschlüsselt werden. Die Festplatten müssen eine symmetrische Verschlüsselung nach AES-256 vorweisen (verbindlich für alle besonderen Kategorien personenbezogener Daten). Darüber hinaus sind auch BSI-zeritfizierte PadLock Drives Gegenstand der Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Festplattenlaufwerke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Festplattenlaufwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170aa6892f8-1e4540d906602569 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 094-223820
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (BWI) erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von PADLock-Festplatten (auch PADLOck Drive oder Mobile Externe Festplatte genannt) zu vergeben.
Eine externe Festplatte ist ein Festplattenlaufwerk, das über eine Schnittstelle wie USB, FireWire, eSATA, Thunderbolt oder als Wechselplattenlaufwerk direkt an einen Computer angeschlossen werden kann.
Gespeicherte Daten und alle Sektoren auf einer externen Festplatte können mittels einer software- oder hardwarebasierten Festplattenverschlüsselung vollständig oder teilweise verschlüsselt werden. Die Festplatten müssen eine symmetrische Verschlüsselung nach AES-256 vorweisen (verbindlich für alle besonderen Kategorien personenbezogener Daten).
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Darüber hinaus sind auch BSI-zeritfizierte PadLock Drives Gegenstand der Ausschreibung.
Geschätzter Gesamtwert: 558 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: PADLock Drive
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
PADLock Drive
Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit (max. 4 Jahre): 2 500 Stück.
Die Schätzmenge setzt sich wie folgt zusammen:
— 1 500 Stück Mindestabnahmemenge und
— 1 000 Stück optionale Menge.
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Eine Ausnahme bildet die als Mindestabnahmemenge definierte Stückzahl.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (24 Monate fixe Vertragslaufzeit mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 12 weitere Monate.
Beschreibung der Optionen:
1 000 (Stück) PADlock Drives (optionale Menge)
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Eine Ausnahme bildet die als Mindestabnahmemenge definierte Stückzahl.
Option auf zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 12 weitere Monate.
Bezeichnung des Loses: PADLock Drive BSI zertifiziert
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
PADLock Drive BSI zertifiziert
Schätzmenge 200 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit (max. 4 Jahre): Die Schätzmenge setzt sich wie folgt zusammen:
— 200 Stück optionale Menge
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers.
Beschreibung der Optionen:
200 (Stück) PADLocks Drives BSI-zertifiziert (optionale Menge)
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (24 Monate fixe Vertragslaufzeit mit der Option auf zweimalige Verlängerung um 12 weitere Monate), somit wird eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschritten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (24 Monate fixe Vertragslaufzeit mit der Option auf zweimalige Verlängerung um 12 weitere Monate), somit wird eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschritten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bwi.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170aa6892f8-1e4540d906602569 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor- schriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
Quelle: OJS 2020/S 094-223820 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 195-471436
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 094-223820
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
PADLock Drive Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit (max. 4 Jahre): 2 500 Stück Die Schätzmenge setzt sich wie folgt zusammen:
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Eine Ausnahme bildet die als Mindestabnahmemenge definierte Stückzahl. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (24 Monate fixe Vertragslaufzeit mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate).
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Beschreibung der Optionen:
1 000 (Stück) PADlock Drives (optionale Menge) Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Eine Ausnahme bildet die als Mindestabnahmemenge definierte Stückzahl. Option auf zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 12 weitere Monate.
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Kurze Beschreibung:
PADLock Drive BSI zertifiziert Schätzmenge 200 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit (max. 4 Jahre): Die Die Schätzmenge setzt sich wie folgt zusammen:
— 200 Stück optionale Menge.
Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (24 Monate fixe Vertragslaufzeit mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate).
Beschreibung der Optionen:
200 (Stück) PADLocks Drives BSI-zertifiziert (optionale Menge) Hinsichtlich der optionalen Menge besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggebers. Option auf zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 12 weitere Monate.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-24 📅
Name: INTERTRONIC IT GmbH
Postanschrift: Spiesheimer Weg 42-46
Postort: Wörrstadt
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 673297-0 📞
E-Mail: ausschreibung@intertronic.de 📧
Land: Alzey-Worms 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevor- schriften
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 195-471436 (2020-10-02)