Rahmenvertrag über die Belieferung von Tonerkartuschen und Tintenpatronen

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, mit dem die kontinuierliche Versorgung der Hochschuleinrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen ausgenommen das Universitätsklinikum Münster sowie des Fachbereichs 5 (Medizinische Fakultät) – (im Folgenden: AG) im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2022) sichergestellt wird. Die AG hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre und 3 Monate und endet dann spätestens am 31.3.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-01 Auftragsbekanntmachung
2020-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tonerpatronen
Referenznummer: 2020_101_SH
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, mit dem die kontinuierliche Versorgung der Hochschuleinrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen ausgenommen das Universitätsklinikum Münster sowie des Fachbereichs 5 (Medizinische Fakultät) – (im Folgenden: AG) im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2022) sichergestellt wird. Die AG hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre und 3 Monate und endet dann spätestens am 31.3.2024.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tonerpatronen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tonerpatronen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-muenster.de 🌏
E-Mail: zentraler.einkauf@uni-muenster.de 📧
Telefon: +49 251 / 83-0 📞
Fax: +49 251 / 83-22052 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYFG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYFG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 194-468512
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach § 11 Nr. 2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYFG
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Tinten und Toner als OEM Produkt (Originalprodukte)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
4.10.1 Mindestanforderungen Qualität Toner und Tinte Originalprodukte
Es dürfen nur OEM (Original Equipment Manufacturer) Produkte der Gerätehersteller angeboten werden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen (soweit zutreffend, d. h. einige Anforderungen gelten z. B. naturgemäß nicht für Trommeleinheiten).
Erfüllt mindestens eines der angebotenen Produkte eine Mindestanforderung nicht, so dürfen die entsprechenden Produkte nicht angeboten werden. Es müssen andere Produkte angeboten werden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Für jede Position ist zwingend ein Produkt anzubieten.
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die nachfolgenden Mindestanforderungen von allen angebotenen Produkten wie gefordert erfüllt werden.
Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nachzufordern.
4.10.2 Allgemeine Mindestanforderungen
1. Kompatibilität
Die Produkte sind 100 % kompatibel zum entsprechenden Gerät. Die jeweiligen Geräte sind aus den Kartuschen-/Patronenbezeichnungen abzuleiten.
2. Funktionalität
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Einlegen sofort einsatzbereit sind.
Es sind im Regelfall weder weitere Tasten (z. B. Starttaste, An/Aus-Taste) zu betätigen, noch das Gerät stets im Stand-By-Modus zu halten, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Sofern das Gerät eine Füllstandanzeige hat, zeigt diese nach dem Einlegen des Produktes „voll" an. Insbesondere die Funktionalität der Faxgeräte wird nicht beeinträchtigt, d. h. Faxe können ungestört empfangen, gesendet und ausgedruckt werden.
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3. Druckqualität/-eigenschaften
Die Produkte stellen eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der Module sicher.
4. Seitenkapazität
Die Angaben zur Seitenkapazität der einzelnen Kartuschen eines monochromen Laserdruckers sind normkonform zur ISO/IEC 19752 gemessen.
Die Seitenkapazität der einzelnen Kartusche eines Farblaserdruckers sind normkonform zur ISO/IEC 19798 gemessen.
Die Reichweite eines Tintendruckkopfes bzw. Tintentanks ist gem. ISO 24712 und 24711 zu bestimmen.
Der Hersteller muss dies mittels eines Zertifikates von einem akkreditierten Unternehmen auf Verlangen nachweisen können. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
5. Schmelzpunkt
Der Schmelzpunkt des Toners ist derart optimal bemessen, dass
— der Toner nicht in zu großen Mengen an der Heizwalze der Fixiereinheit hängen bleibt (Schmelzpunkt ansonsten zu niedrig) bzw.;
— der Toner fest genug am Papier klebt, so dass er sich später nicht ablöst (Schmelzpunkt ansonsten zu hoch).
Papierstatus in der Fixiereinheit bzw. eine Verschlechterung der Druckqualität werden auf diese Weise vermieden.
6. Verschmutzung
Druckmodule und Tonerbehälter sind so verschlossen, dass bei der Lagerung und dem Transport kein Tonerstaub austreten kann.
7. Verpackung
Die Produkte sind einzeln durch eine Umhüllung gegen äußere Einflüsse geschützt. Bei Tonern ist die Innenverpackung als licht- und feuchtigkeitsschützende Hülle ausgeführt. Bei Tintenpatronen ist die Innenverpackung als Schutz gegen mechanische Einwirkungen ausgeführt.
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Tonerkartuschen werden stoßsicher verpackt, damit beim Transport keine Schäden entstehen. Unnötiges Verpackungsmaterial ist zu vermeiden.
Verpackungen sollten so optimiert sein, dass Verpackungen zwar den notwendigen Schutz der Produkte gewährleisten, aber nicht überdimensioniert sind.
Es ist eine umweltfreundliche Verpackung zu wählen. Das Verpackungsmaterial sollte wiederverwertbar, wiederverwendbar oder recyclebar sein.
Verpackungen aus Karton sollten vorzugsweise aus Recyclingmaterial bestehen. Für die Verpackung verwendete Kunststoffe dürfen keine halogenhaltigen Polymere enthalten. Vorrangig sollten Recyclingkunststoffe eingesetzt werden.
Die Hersteller und Zulieferer hat der Auftragnehmer ebenfalls auf diese Erfordernisse hinzuweisen.
8. Kennzeichnung
Die Produkte selbst oder die Umverpackungen sind mindestens wie folgt zu kennzeichnen:
— Typ-/Modellbezeichnung des Toners/Tintenpatrone;
— Name des Inverkehrbringers oder Warenzeichen;
— Artikelnummer;
— Farbe und Einsatzbereich, d. h. für welches Gerät das Produkt nutzbar ist und
— das Mindesthaltbarkeitsdatum.
9. Bedienungs- und Installationsanleitung für Toner in deutscher Sprache
Der Kartusche ist eine Bedienungs- und Installationsanleitung beizulegen. Diese enthält Informationen zum Kundendienst und Hinweise zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch austretenden Toner. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Module niemals gewaltsam geöffnet werden dürfen und was zu tun ist, falls dennoch einmal Tonerpulver ausgetreten sein sollte.
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10. Mindesthaltbarkeit von Tintenpatronen
Bei Auslieferung an die WWU müssten die Tintenpatronen eine MHD-Restlaufzeit von mindestens 9 Monaten aufweisen.
11. Umweltmanagementsystem und Qualitätsmanagementsystem
Die Produzenten der Toner/Tinten müssen nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert sein. Ein entsprechendes offizielles Zertifikat, ausgestellt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist beizufügen. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Die Urkunden/Zertifikate dürften über die Hersteller zu beziehen sein. Sollten die Produkte von unterschiedlichen Herstellern bezogen werden, müssen die Zertifikate pro Hersteller beigefügt werden.
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Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nachzufordren.
Weitere Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung!!
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag gilt im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2022 (15 Monate). Die Auftraggeberin hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 3 Jahre und 3 Monate und endet dann spätestens am 31.3.2024.
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Bezeichnung des Loses: Tinten und Toner (Alternativprodukte)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mindestanforderungen Qualität Toner und Tinte kompatible Produkte
Es dürfen sowohl alternative Produkte als auch Produkte der Gerätehersteller (sog. Originalprodukte) angeboten werden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen angebotenen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen. Erfüllt mindestens eines der angebotenen Produkte eine Mindestanforderung nicht, so dürfen die entsprechenden Produkte nicht angeboten werden. Es müssen andere Produkte angeboten werden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
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Alle wiederaufbereiteten Toner/wiederbefüllten Tinten müssen zudem sämtliche Mindestanforderungen für wiederaufbereitete Produkte erfüllen (Kap. 4.11.3 und 4.11.4)
Werden Produkte mit höherer Seitenleistung im Vergleich zu den Produkten der Gerätehersteller angeboten, müssen diese außerdem alle Zusatzmindestanforderungen für Produkte mit höherer Seitenleistung erfüllen (Kap. 4.11.5).
Folgende Produkte dürfen nicht angeboten werden:
— Refill-Produkte, d.h. Produkte, die lediglich wiederbefüllt werden;
— Produkte, die lediglich gereinigt und wiederbefüllt werden;
— Produkte, die gegen bestehende Patentrechte verstoßen.
Für jede Position im Produkt- und Preisverzeichnis ist zwingend ein Produkt anzubieten.
Sofern kompatible Produkte angeboten werden und z. B. für neue Druckermodelle noch keine den Anforderungen entsprechenden Alternativprodukte angeboten werden können, sind statt dessen Produkte des Geräteherstellers anzubieten, so dass für jede Position ein Produkt angeboten wird. Ebenso müssen Produkte des Geräteherstellers angeboten werden, wenn für kleinvolumige Tintenpatronen keine Alternativprodukte angeboten werden können.
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Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die nachfolgenden Mindestanforderungen von allen angebotenen Produkten wie gefordert erfüllt werden.
4.11.2 Allgemeine Mindestanforderungen
Die Produkte sind 100 % kompatibel zum entsprechenden Gerät.
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Einlegen sofort einsatzbereit sind. Es sind im Regelfall weder weitere Tasten (z. B. Starttaste, An/Aus-Taste) zu betätigen, noch das Gerät stets im Stand-By-Modus zu halten, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Ausnahmsweise ist es zulässig, die Meldung am Drucker einmal beim Einsetzen der Toner/Tinten zu bestätigen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt.
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Sofern das Gerät eine Füllstandsanzeige hat, zeigt diese Anzeige nach dem Einlegen des Produktes „voll" an.
Insbesondere die Funktionalität der Faxgeräte wird nicht beeinträchtigt, d.h. Faxe können ungestört empfangen, gesendet und ausgedruckt werden.
3.Druckqualität/-eigenschaften
Die Produkte stellen eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der Module sicher. Bei den Alternativprodukten muss die Qualität eines Produktes der Qualität des OEM-Produktes des Geräteherstellers entsprechen.
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Die mit den Tintenpatronen erzeugten Drucke entsprechend mindestens den mit einer Tintenpatrone des Geräteherstellers erzeugten Drucken in den folgenden Eigenschaften:
— Farbwiedergabe;
— Lichtechtheit;
— Wischfestigkeit;
— Durchschlagen;
— Ausbluten;
— Ausfransen;
— Streifenbildung;
— Nachfließen;
— Welligkeit;
Grenzabweichungen/nicht wesentliche Abweichungen sind nur akzeptierbar, wenn die Gebrauchseigenschaften durch diese Abweichungen nicht beeinflusst werden.
Farben müssen im Besonderen beim Ausdruck der gewünschten Farben entsprech (z. B. rot = rot, grün = grün).
Bei den Alternativprodukten dürfen die Farben im Vergleich zum Produkt des Geräteherstellers nicht zu blass sein.
4. Seitenkapazität/Reichweite
Die Angaben zur Seitenkapazität der einzelnen Kartuschen eines monochromen Laserdruckers ist sind normkonform zur ISO/IEC 19752 gemessen.
Die Seitenkapazität der einzelnen Kartusche eines Farblaserdruckers wird sind normkonform zur ISO/IEC 19798 gemessen.
Die Reichweite eines Tintendruckkopfes bzw. Tintentanks ist gem. ISO/IEC 24711 und 24712 zu bestimmen.
Bei den Alternativprodukten muss die Seitenkapazität zudem mindestens der eines vergleichbaren Produktes des Geräteherstellers entsprechen. (Angebote mit Seitenangaben nach Dr. Grauert werden ausgeschlossen!)
Bei den Alternativprodukten muss die Reichweite zudem mindestens der, eines vergleichbaren Produktes des Geräteherstellers entsprechen. Bei Zweifeln werden Bestätigungen der Hersteller zu den Angaben nachgefordert.
5. Tonergröße:
Die Partikelgröße des Toners bei Alternativprodukten muss der des OEM (Original Equipment Manufacturer) Toners entsprechen.
6. Schmelzpunkt:
Der Schmelzpunkt des Toners bei Alternativprodukten ist dem des OEM Toners optimal angeglichen.
7. Verschmutzung
Eine eventuelle Verschmutzung des Gerätes darf beim Einsatz der Alternativprodukte nicht stärker sein, als beim Einsatz von OEM Produkten des Geräteherstellers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz
2 48149 Münster Die Liegenschaften der WWU sind weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt. Zur WWU gehören zirka 500 Anlieferadressen.
2
48149 Münster
Die Liegenschaften der WWU sind weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt. Zur WWU gehören zirka 500 Anlieferadressen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug
Bitte fügen Sie einen Handelsregisterauszug oder wenn Sie ein ausländischer Bieter sind, eine Kopie der Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem Sie ansässig sind, bei (nach dem 30.06.2020 ausgestellt).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis Haftpflichtversicherung
Bitte fügen Sie die Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme bei. Die AG fordert eine Mindestdeckung von 3 Mio. EUR jeweils für Vermögens-, und Sachschäden pro Jahr kumuliert auf alle Schadensfälle. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung ist jährlich unaufgefordert bei der AG einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen
Der Anbieter hat ausgewiesene Erfahrungen in den von ihm angebotenen Bereichen durch Vorlage einer Referenzliste darzustellen. Pro Los sind 3 bis 5 Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen zu enthalten.
Es sind ausschließlich solche Referenzen anzugeben, die der dezentralen Organisationsstruktur der WWU = zahlreiche Anlieferadressen ähnlich sind.
Von einem der mindestens 3 zu benennenden Referenzkunden wird folgender Mindeststandard gefordert:
1. Mit dem Referenzkunden wurde ein Rahmenvertrag etc. geschlossen (kein einmaliger Lieferauftrag),
2. Die Vertragslaufzeit muss sich mindestens auf 12 Monate im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 liegen,
3. Tinten/Toner im Wert von mind. 100 000 EUR/p. a. (netto Los 1) und 25 000 EUR/p.a. (netto Los 2) müssen abgenommen worden sein.
4. Der Referenzkunde verfügt über mind. 100 unterschiedliche Besteller und mindestens 100 unterschiedliche Anlieferstellen (in unterschiedlichen Gebäuden).
— Testzugangsdaten für Webshop
Die Anbieter haben zur Ansicht des Webshops mit Angebotsabgabe einen Testzugang, über den alle geforderten Leistungsmerkmale verifiziert werden können, zur Verfügung zu stellen.
Geben Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe die Webadresse, den Benutzernamen und das Passwort an.
— Darstellung Angaben zu Servicelevel-Anforderungen
Stellen Sie in einer gesonderten Anlage dar, wie Sie die Service-Level Anforderungen erfüllen werden. Geben Sie hier auch an, wie viele Mitarbeiter für Beratung und Verkauf im Innendienst und internen Auftragsbearbeitung für die AG vorgesehen sind.
Mindeststandards:
— Zertifikat Umweltmanagement- und Qualitätsmanagementsystem der Hersteller
Die Produzenten der Toner/Tinten müssen nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert sein. Ein entsprechendes offizielles Zertifikat, ausgestellt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist beizufügen. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Die Urkunden/Zertifikate dürften über die Hersteller zu beziehen sein. Sollten die Produkte von unterschiedlichen Herstellern bezogen werden, müssen die Zertifikate pro Hersteller beigefügt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dez. 2.2 – Zentraler Einkauf
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYFG/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
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Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach § 11 Nr. 2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYFG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/4111691 📞
Fax: +49 251/4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Postleitzahl: 48149
Telefon: +49 251 / 83-0 📞
E-Mail: zentraler.einkauf@uni-muenster.de 📧
Fax: +49 251 / 83-22052 📠
Internetadresse: http://www.uni-muenster.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 194-468512 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, mit dem die kontinuierliche Versorgung der Hochschuleinrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen ausgenommen das Universitätsklinikum Münster sowie des Fachbereichs 5 (Medizinische Fakultät) — (im Folgenden: AG) im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2022) sichergestellt wird. Die AG hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre und 3 Monate und endet dann spätestens am 31.3.2024.
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Gesamtwert des Auftrags: 462 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 235-579899
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 194-468512
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYAA

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen (soweit zutreffend, d.h. einige Anforderungen gelten z.B. naturgemäß nicht für Trommeleinheiten).
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Ein-legen sofort einsatzbereit sind.
Der Schmelzpunkt des Toners ist derart optimal bemessen, dass:
— der Toner nicht in zu großen Mengen an der Heizwalze der Fixiereinheit hängen bleibt (Schmelzpunkt ansonsten zu niedrig) bzw,
Die Hersteller und Zulieferer hat der Auftragnehmer ebenfalls auf diese Erfordernisse hinzu-weisen.
— Typ-/Modellbezeichnung des Toners/Tintenpatrone,
— Name des Inverkehrbringers oder Warenzeichen,
— Artikelnummer,
Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nach zu forden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen angebotenen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen. Erfüllt mindestens eines der angebotenen Produkte eine Mindestanforderung nicht, so dürfen die entsprechenden Produkte nicht angeboten werden. Es müssen andere Produkte angeboten werden, die die nach-folgenden Mindestanforderungen erfüllen.
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Alle wiederaufbereiteten Toner/wieder befüllten Tinten müssen zudem sämtliche Mindestanforderungen für wiederaufbereitete Produkte erfüllen (Kap. 4.11.3 und 4.11.4)
— Refill-Produkte, d. h. Produkte, die lediglich wieder befüllt werden,
— Produkte, die lediglich gereinigt und wieder befüllt werden,
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Ein-legen sofort einsatzbereit sind. Es sind im Regelfall weder weitere Tasten (z. B. Starttaste, An/Aus-Taste) zu betätigen, noch das Gerät stets im Stand-By-Modus zu halten, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Ausnahmsweise ist es zulässig, die Meldung am Drucker einmal beim Einsetzen der Toner/Tinten zu bestätigen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt.
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Insbesondere die Funktionalität der Faxgeräte wird nicht beeinträchtigt, d. h. Faxe können ungestört empfangen, gesendet und ausgedruckt werden.
— Farbwiedergabe,
— Lichtechtheit,
— Wischfestigkeit,
— Durchschlagen,
— Ausbluten,
— Ausfransen,
— Streifenbildung,
— Nachfließen,
— Welligkeit.
5. Tonergröße
6. Schmelzpunkt
Weitere Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung !!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterien — CO2 Ausstoß
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 80.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterien - CO2 Ausstoß

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: KomCenter Buschmann
Postanschrift: Nevinghoff 16
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2512850511 📞
E-Mail: isfort@buschmann.de 📧
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.buschmann.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dez. 2.2 — Zentraler Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2020/S 235-579899 (2020-11-27)