Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren 4 unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV). Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107. Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern. Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren 4 unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren 4 unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederflurbusse📦 Gelenkbusse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstr. 8
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.sweg.de🌏
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de📧
Telefon: +49 7821/270280📞
Fax: +49 7821/270225 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E54389892🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E54389892🌏
1. Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
1. Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren 4 unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren 4 unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107.
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2a), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2a), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 07/2014].
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 07/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG behält sich vor, den Bestellzeitraum durch einseitige Erklärung gegenüber dem Hersteller um ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich entsprechend, wenn der AG die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Hersteller ausübt. Der Hersteller kann den Auftrag nicht einseitig verlängern.
Der AG behält sich vor, den Bestellzeitraum durch einseitige Erklärung gegenüber dem Hersteller um ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich entsprechend, wenn der AG die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Hersteller ausübt. Der Hersteller kann den Auftrag nicht einseitig verlängern.
Beschreibung der Optionen: Vergleiche Ziffer II.2.7)
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2b), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2b), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 07/2014].
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 07/2014].
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858/ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Beschreibung der Optionen: Vergleiche Ziffer II.2.7).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Historie inklusive Unternehmensprofil im Hinblick auf die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 (maximal 5 Seiten),
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist),
3. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist),
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung),
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019),
3. Angaben zum Umsatz des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur Bussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Sinne der Ziffer III.1.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr und Fahrzeugklasse des jeweiligen Loses anzugeben auf welches sich das Unternehmen bewirbt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Angaben zum Umsatz des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur Bussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Sinne der Ziffer III.1.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr und Fahrzeugklasse des jeweiligen Loses anzugeben auf welches sich das Unternehmen bewirbt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Lieferauftrag ist vergleichbar, wenn er die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 betrifft, auf das sich das Unternehmen bewirbt. Das Unternehmen muss die Voll-Niederflur-Busse entwickelt, hergestellt, produziert und für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr ausgeliefert haben. Die Lieferung mehrerer Fahrzeuge im Rahmen einer Bestellung gilt als Referenz.
1. Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Lieferauftrag ist vergleichbar, wenn er die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 betrifft, auf das sich das Unternehmen bewirbt. Das Unternehmen muss die Voll-Niederflur-Busse entwickelt, hergestellt, produziert und für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr ausgeliefert haben. Die Lieferung mehrerer Fahrzeuge im Rahmen einer Bestellung gilt als Referenz.
Für jedes Los sind gesonderte Referenzen vorzulegen.
Folgende Informationen sind pro Referenz anzugeben:
— Auftraggeber,
— Leistungsumfang (mindestens Angaben zur Anzahl der ausgelieferten Omnibusse des jeweiligen Loses),
— Leistungszeitraum (mindestens Angaben zu Leistungsbeginn und -ende und Anzahl der bestellten Busse des jeweiligen Loses),
— Einsatzgebiet der Fahrzeuge.
2. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement mit Beschreibung der Maßnahmen und Prozess zur Sicherstellung der Qualität. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 9001 oder gleichwertig) sind vorzulegen,
3. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter während der Auftragsausführung anwendet. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) sind vorzulegen,
4. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall einer Ersatzteilversorgung über mindestens 15 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleisten, innerhalb von 24 Stunden innerhalb Baden-Württemberg sichergestellt wird.
4. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall einer Ersatzteilversorgung über mindestens 15 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleisten, innerhalb von 24 Stunden innerhalb Baden-Württemberg sichergestellt wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinn des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt (siehe auch Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinn des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt (siehe auch Vergabeunterlagen).
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
2.) Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.) Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
3. Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
1. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
2. Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
3. Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWEG Verkehrsgesellschaft Mitte GmbH
Land: Ortenaukreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH
Postanschrift: Ährenweg 1
Postort: Hartheim
Postleitzahl: 79258
Land: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: ORB Ortenau-Regio-Bus GmbH
Postanschrift: Rammersweierstr. 20
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77654
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH
Postanschrift: Neufeldstr. 3
Postort: Kuppenheim
Postleitzahl: 76456
Land: Rastatt
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Heiko Ruder
Internetadresse: www.sweg.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54389892🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt.
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 001-001991 (2020-12-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
1.) Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-06 📅
Name: Solaris Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
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Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH
SWEG Infrastrukturmanagement GmbH (ehemals ORB)
Referenz Zusätzliche Informationen
1.) Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
4.) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.