Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT- und Medienausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte Medienausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen. Wegen der stetigen Neu- und Weiterentwicklung in der Medientechnik verfolgt dieses Vergabeverfahren nicht primär die Festschreibung bestimmter Produkte oder Preise, sondern die Festlegung von einem — während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung festen Rabattsatz auf die jeweils gültige Referenzpreisliste des angebotenen Herstellers. Nur so lässt sich der Bezug technisch aktueller Geräte zu zeitgemäßen Preisen ohne neue Ausschreibung bei Modell- oder Preisänderungen ermöglichen, weshalb der Rabattsatz/Aufschlag auch für ähnliche, eventuell leistungsfähigere Systeme sowie für mögliche Nachfolgesysteme zu gelten hat. Die Geräte und Gerätekomponenten des ausgeschriebenen Produktportfolios müssen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den Ausschreibungszeitraum verteilt abrufbar sein. Abweichungen nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch die teilnehmenden Einrichtungen sind möglich und zulässig, so dass dem Auftragnehmer eine bestimmte Bezugsmenge nicht garantiert werden kann. Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß anhängenden Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: Interaktives Display;
— Los 2: Tafelsystem;
Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Die Leistungen sollen auf Grund ihres Charakters in einem offenen Verfahren beschafft werden. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Beschreibungen. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten generation zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 73-20
Kurze Beschreibung:
“Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT- und Medienausstattung am besten auf die...”
Kurze Beschreibung
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT- und Medienausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte Medienausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 165-400204 (2020-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund des Preises und im Preis- und Leistungsblatt angegebener Kriterien. Die Grundlage bildet die „Erweiterten...”
Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund des Preises und im Preis- und Leistungsblatt angegebener Kriterien. Die Grundlage bildet die „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
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Quelle: OJS 2020/S 238-587853 (2020-12-02)