Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkstreifenwagen neutral und KFZ neutral mit rein elektrischem Antrieb

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) (Los 1) und von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) (Los 2) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik sind den Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N — Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), KFZ - Los 2, inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-10 Auftragsbekanntmachung
2021-03-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Referenznummer: 004-RV-KFZ/2020-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) (Los 1) und von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) (Los 2) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik sind den Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N — Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), KFZ - Los 2, inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY13U/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY13U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 244-603743
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) (Los 1) und von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) (Los 2) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik sind den Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N — Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), KFZ - Los 2, inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Neutrale Funkstreifenwagen (FUSTW-N)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik sind den Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N — Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
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Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bezeichnung des Loses: Neutrale Kraftfahrzeugen (KFZ)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) Los 2 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Dauer: 12 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersachsen Erfüllungsort sind die jeweiligen Dienststellen der Polizei Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschreibungen für Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung IuK) bzw. Los 2 geforderten Anforderungen erfüllt werden. Die in den Leistungsbeschreibungen für Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung IuK) bzw. Los 2 aufgeführten Mindestvorgaben sind vom Bieter zu erfüllen. Ja/nein-Abfragen in den technischen Leistungsbeschreibungen sind an den vorgegebenen Stellen entsprechend zu beantworten.
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Darüber hinaus ist dem Angebot eine Eigenerklärung beizufügen, aus welcher der Garantiezeitraum, der Zeitraum des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung und des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei Lackschäden hervorgehen.
Weiterhin sind dem Angebot eine schriftliche Garantie des Herstellers, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist sowie eine Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen beizufügen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
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Ferner ist dem Angebot eine Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG Richtlinien beizufügen. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck) ist in der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) enthalten.
Der Bieter hat die Erfüllung der oben genannten Anforderung zwingend durch die Vorlage der ausgefüllten und den Vergabeunterlagen beigefügten „Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung" nachzuweisen. Wird diese Erklärung nicht ausgefüllt vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY13U/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Fahrzeuge sind mit Ausnahme der polizeispezifischen Ausrüstung in serienmäßiger, handelsüblicher Bauform zu liefern. Es ist zu gewährleisten, im vorgesehenen Beschaffungszeitraum alle Fahrzeuge typenbaugleich zu liefern. Die Modellpflege ist hiervon ausgenommen. Die geforderte Fahrzeug-klasse entspricht der Definition der EG-Rili 2007/46/EG. Das geforderte Fahrzeugsegment entspricht der Definition des Kraftfahrtbundesamtes.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY13U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...],
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2020/S 244-603743 (2020-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) (Los 1) und von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) (Los 2) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik waren den Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N - Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), KFZ - Los 2, inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
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Gesamtwert des Auftrags: 12 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-164434
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 244-603743
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) (Los 1) und von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) (Los 2) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik waren den Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N - Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), KFZ - Los 2, inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik waren den Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) FUSTW-N - Los 1 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Kraftfahrzeugen (KFZ) mit rein elektrischem Antrieb (BEV) an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV). Weitere Einzelheiten zur Technik waren der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Los 2 (inkl. Leistungsbeschreibung Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)), inkl. Angebotsvordrucken zu entnehmen.
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Die Artikel sollten in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersachsen Erfüllungsort waren die jeweiligen Dienststellen der Polizei Niedersachsen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Name: Volkswagen AG
Postort: Wolfsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 200 000 EUR 💰
5 100 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Fahrzeuge waren mit Ausnahme der polizeispezifischen Ausrüstung in serienmäßiger, handelsüblicher Bauform zu liefern. Es war zu gewährleisten, im vorgesehenen Beschaffungszeitraum alle Fahrzeuge typenbaugleich zu liefern. Die Modellpflege war hiervon ausgenommen. Die geforderte Fahrzeug-klasse entsprach der Definition der EG-Rili 2007/46/EG. Das geforderte Fahrzeugsegment entspricht der Definition des Kraftfahrtbundesamtes.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDD57

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
Quelle: OJS 2021/S 065-164434 (2021-03-29)