Es soll ein Rahmenvertrag über 4 (vier) Jahre für die Reinigung, Desinfektion und Wiederherstellung von Atemanschlüssen nach Gebrauch, sowie der damit verbundenen Prüfung abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Reinigung und Prüfung von Atemanschlüssen
20192130024
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Es soll ein Rahmenvertrag über 4 (vier) Jahre für die Reinigung, Desinfektion und Wiederherstellung von Atemanschlüssen nach Gebrauch, sowie der damit...”
Kurze Beschreibung
Es soll ein Rahmenvertrag über 4 (vier) Jahre für die Reinigung, Desinfektion und Wiederherstellung von Atemanschlüssen nach Gebrauch, sowie der damit verbundenen Prüfung abgeschlossen werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehr Dräger-Masken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung und Wartung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehr MSA-Masken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizei Dräger-Masken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizei MSA-Masken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizei Avon-Masken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung und Wartung
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizei Dräger X-plore 6300
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-09
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 031-072719 (2020-02-10)