Rahmenvertrag über die Reinigung und Prüfung von Atemanschlüssen

Behörde für Inneres und Sport -Polizei-

Es soll ein Rahmenvertrag über 4 (vier) Jahre für die Reinigung, Desinfektion und Wiederherstellung von Atemanschlüssen nach Gebrauch, sowie der damit verbundenen Prüfung abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung
Referenznummer: 20192130024
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Rahmenvertrag über 4 (vier) Jahre für die Reinigung, Desinfektion und Wiederherstellung von Atemanschlüssen nach Gebrauch, sowie der damit verbundenen Prüfung abgeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Postanschrift: Mexikoring 33
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-np/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=DIGUQcvcEqQ%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 031-072719
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Feuerwehr Dräger-Masken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Reinigung und Wartung.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Feuerwehr MSA-Masken
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Polizei Dräger-Masken
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Polizei MSA-Masken
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Polizei Avon-Masken
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Reinigung und Wartung
Bezeichnung des Loses: Polizei Dräger X-plore 6300
Losnummer: 6

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jünemann, Janet
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=DIGUQcvcEqQ%253d 🌏
URL der Teilnahme: www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 031-072719 (2020-02-10)