F & w fördern und wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1 500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von f & w mehr als 32.000 Plätze.
Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann f & w die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit den zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen werden regelmäßig geeignete Unternehmen beauftragt, die in der Lage sind, bei Bedarf auch Kurzfristig – und häufig auch schlüsselfertige – größere Einheiten zu errichten.
Um die Beauftragung der Bauunternehmen im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Partner entsprechende Rahmenvereinbarungen („Mehrfachrahmenvereinbarung“) geschlossen werden.
Diesem Ziel dient diese Ausschreibung, deren Gegenstand alle Leistungen zur Herstellung der Wohn- oder Sozialbauten sind, die bis zur Aufnahme der Nutzungen erforderlich werden („schlüsselfertig“), einschließlich der Gründungs- und der Erschließungsarbeiten (Ver- und Entsorgung).
In der Regel werden die Wohnungen bzw. Sozialbauten von f & w in mehrstöckiger und besonders wirtschaftlicher Bauweise und nicht selten auch in kurzer Zeit errichtet. Die Fähigkeit, hohe Vorfertigungsgrade der Bauleistungen realisieren zu können, ist unter zeitlichen Gesichtspunkten wünschenswert, aber keine
Bedingung.
Aufgabe und Ziel von f & w ist, bezahlbaren Wohnraum für die unteren und mittleren Einkommensschichten zu schaffen. Gleichzeitig gilt es jedoch, auch die perspektivische Nutzung und den demografischen Wandel mit zu beachten und qualitätsvolle, nachhaltige, stadträumlich- und sozialverträgliche Standorte zu realisieren.
Einzelheiten zum Leistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die schlüsselfertige Errichtung von Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmerleistung
VV 547-2020”
Produkte/Dienstleistungen: Bau kompletter Wohnhäuser📦
Kurze Beschreibung:
“F & w fördern und wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1 500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als...”
Kurze Beschreibung
F & w fördern und wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1 500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von f & w mehr als 32.000 Plätze.
Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann f & w die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit den zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen werden regelmäßig geeignete Unternehmen beauftragt, die in der Lage sind, bei Bedarf auch Kurzfristig – und häufig auch schlüsselfertige – größere Einheiten zu errichten.
Um die Beauftragung der Bauunternehmen im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Partner entsprechende Rahmenvereinbarungen („Mehrfachrahmenvereinbarung“) geschlossen werden.
Diesem Ziel dient diese Ausschreibung, deren Gegenstand alle Leistungen zur Herstellung der Wohn- oder Sozialbauten sind, die bis zur Aufnahme der Nutzungen erforderlich werden („schlüsselfertig“), einschließlich der Gründungs- und der Erschließungsarbeiten (Ver- und Entsorgung).
In der Regel werden die Wohnungen bzw. Sozialbauten von f & w in mehrstöckiger und besonders wirtschaftlicher Bauweise und nicht selten auch in kurzer Zeit errichtet. Die Fähigkeit, hohe Vorfertigungsgrade der Bauleistungen realisieren zu können, ist unter zeitlichen Gesichtspunkten wünschenswert, aber keine
Bedingung.
Aufgabe und Ziel von f & w ist, bezahlbaren Wohnraum für die unteren und mittleren Einkommensschichten zu schaffen. Gleichzeitig gilt es jedoch, auch die perspektivische Nutzung und den demografischen Wandel mit zu beachten und qualitätsvolle, nachhaltige, stadträumlich- und sozialverträgliche Standorte zu realisieren.
Einzelheiten zum Leistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 000 💰
Freie und Hansestadt Hamburg Gesamtes Stadtgebiet Hamburg Die konkreten Standorte der Projekte ergeben sich in der Regel kurzfristig. Sie liegen aber überwiegend im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anforderungen an die Bauleistungen ergeben sich in der Regel aus festgelegten Ausführungsstandards für den Wohnungsbau. Derartige Ausführungsstandards...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anforderungen an die Bauleistungen ergeben sich in der Regel aus festgelegten Ausführungsstandards für den Wohnungsbau. Derartige Ausführungsstandards existieren bei f & w derzeit für die folgenden Bereiche:
— Objekt (für zahlreiche Gewerke) und Außenanlagen;
— Sanitär;
— Heiz- und Energieanlagen;
— Raumlufttechnische Anlagen und
— Aufzüge.
Die einzelnen Merkmale und Anforderungen an die Ausführungsstandards sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Neben Qualitätsanforderungen werden dabei zum Beispiel auch die Anzahl der Wohnungen nach Größe und die Geschossigkeit vorgegeben. Auch Schnittstellen zum Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen bzw. Ausführungsstandards definiert werden.
F & w behält sich vor, mit Abschluss der Rahmenvereinbarungen – je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen – bereits einen ersten Abruf zu beauftragen.
Zu Ziff. II.1.5): Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind insbesondere aufgrund der fehlenden Planbarkeit von Baugrundstücken nur schwer prognostizierbar. f & w hat in der Vergangenheit ca. 200 Wohneinheiten pro Jahr errichtet (je Wohneinheit durchschnittlich ca. 60 qm)
Das durchschnittliche Investitionsvolumen im Wohn- und Sozialbau lag bei f & w in den vergangenen Jahren jährlich bei ca. 60 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt.
Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL1 und WL2: 300 Punkte;
— TL1: 100 Punkte;
— TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt;
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG...”
Beschreibung der Optionen
Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen Geschätzten Bedarfsmengen um 50 %, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, eingeräumt.
Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.10): Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerbungsbogen kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerbungsbogen kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, Bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 und PL2 ausgeschlossen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f & w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich f & w für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
WL2....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Hochbauleistungen für Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
F & w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f & w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich f & w für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die Entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Hochbauleistungen für Wohn- Und Sozialbauten als Generalunternehmer) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und Sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. f & w kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich f & w für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im späteren Verfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im späteren Verfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die...”
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens f & w erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15.10.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. f & w behält sich vor, später Eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten Einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass f & w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) f & w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 30.10.2020 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 50/2020 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f & w ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428403230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 187-448413 (2020-09-22)