Die anfallenden Arbeiten sind innerhalb von 5 Werktagen nach erhalt der Auftragserteilung bzw. wie im Einzelfall vereinbart auszuführen. Ferner muss der Auftragnehmer in der Lage sein, auch kurzfristige Aufträge zeitnah (innerhalb von 2 bis 3 Werktagen) abzuwickeln. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass Umzüge, Transporte und Entrümpelungen, die bedingt durch bestehende Eilbedürftigkeit keinen Aufschub dulden, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Auftrages ausgeführt werden.