Die Frist für das Stellen von Bieterfragen endet am 2.6.2020, 14.00 Uhr. Bieterfragen können ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg gestellt werden und werden ausschließlich darüber schriftlich beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen umzuformulieren, um keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragenstellers zu ermöglichen. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt.