Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen”
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen für Abfallsammelfahrzeuge.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen, welches über 3 Standorte in Wuppertal mit insgesamt ca. 450...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen, welches über 3 Standorte in Wuppertal mit insgesamt ca. 450 Mitarbeitern verfügt. Darüber hinaus unterhält sie im Wuppertaler Stadtgebiet zurzeit 5 Recyclinghöfe. Neben der Sammlung und dem Transport von Abfällen aus privaten Haushalten der Stadt Wuppertal war die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal seit ihrer Gründung ab 1976 für die thermische Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen aus Wuppertal, Remscheid und des überwiegenden Teil des Kreises Mettmann zuständig. Weitere Informationen über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal sind unter https://www.awg.wuppertal.de abrufbar.
Der Fuhrpark der AWG setzt sich aus 129 Fahrzeugen zusammen. Die Abfallsammel-fahrzeuge sollen mit einem digitalen Fahrerassistenzsystem ausgestattet werden, welches die verschiedenen Fahrzeugparameter (z. B. Geschwindigkeit, Drehzahl, Bremsvorgänge, Kraftstoffverbrauch) aufnimmt, sowie den Fahrstil der Fahrer nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen kann. Die Fahrer sollen dahingehend sensibilisiert werden rasante Beschleunigungen sowie unnötige Brems- und Anfahrvorgänge zu vermeiden.
Eine im Hintergrund arbeitende Software soll diese Parameter analysieren und speichern sowie das Fahrpersonal optisch und akustisch über einen möglicherweise wenig wirtschaftlichen Fahrbetrieb informieren.
Die Fahrdaten sollen zudem zum Zwecke der Datenanalyse und Aufbereitung an den Fahrtrainer sowie dem Kraftstoff-Controlling zur Verfügung gestellt werden. Um das Projekt einzuführen und so zu implementieren, dass es von den Mitarbeitern langfristig gelebt wird, ist eine Projektbegleitung erforderlich. Ziel ist hierbei auch eine Nachhaltigkeit zu erreichen, also neben der Einführung von Hard- und Software, die Fahrer zu schulen, zu trainieren und laufend zu überwachen Hierzu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden der die Lieferung und Einführung eines technischen Systems, nachfolgend als digitales Fahrerassistenzsystem bezeichnet, umfasst. Mit dessen Hilfe soll die vorausschauende und wirtschaftliche Fahrweise unterstützt und gefördert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung”
“Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personenschäden...”
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über vollständig erbrachte Leistungen „Verbaute Digitale Fahrerassistenzsysteme“ in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (mit Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen über vollständig erbrachte Leistungen „Verbaute Digitale Fahrerassistenzsysteme“ in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 1 000 verbaute digitale Fahrerassistenzsysteme in Unternehmen die das System operativ unter Verwendung eines Fahrer-Prämiensystems im Einsatz haben.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-01
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2020/S 145-356408 (2020-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen, welches über 3 Standorte in Wuppertal mit insgesamt ca. 450...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen, welches über 3 Standorte in Wuppertal mit insgesamt ca. 450 Mitarbeitern verfügt. Darüber hinaus unterhält sie im Wuppertaler Stadtgebiet zurzeit 5 Recyclinghöfe. Neben der Sammlung und dem Transport von Abfällen aus privaten Haushalten der Stadt Wuppertal war die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal seit ihrer Gründung ab 1976 für die thermische Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen aus Wuppertal, Remscheid und des überwiegenden Teil des Kreises Mettmann zuständig. Weitere Informationen über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal sind unter https://www.awg.wuppertal.de abrufbar.
Der Fuhrpark der AWG setzt sich aus 129 Fahrzeugen zusammen. Die Abfallsammelfahrzeuge sollen mit einem digitalen Fahrerassistenzsystem ausgestattet werden, welches die verschiedenen Fahrzeugparameter (z. B. Geschwindigkeit, Drehzahl, Bremsvorgänge, Kraftstoffverbrauch) aufnimmt, sowie den Fahrstil der Fahrer nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen kann. Die Fahrer sollen dahingehend sensibilisiert werden rasante Beschleunigungen sowie unnötige Brems- und Anfahrvorgänge zu vermeiden.
Eine im Hintergrund arbeitende Software soll diese Parameter analysieren und speichern sowie das Fahrpersonal optisch und akustisch über einen möglicherweise wenig wirtschaftlichen Fahrbetrieb informieren.
Die Fahrdaten sollen zudem zum Zwecke der Datenanalyse und Aufbereitung an den Fahrtrainer sowie dem Kraftstoff-Controlling zur Verfügung gestellt werden. Um das Projekt einzuführen und so zu implementieren, dass es von den Mitarbeitern langfristig gelebt wird, ist eine Projektbegleitung erforderlich. Ziel ist hierbei auch eine Nachhaltigkeit zu erreichen, also neben der Einführung von Hard- und Software, die Fahrer zu schulen, zu trainieren und laufend zu überwachen hierzu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden der die Lieferung und Einführung eines technischen Systems, nachfolgend als digitales Fahrerassistenzsystem bezeichnet, umfasst. Mit dessen Hilfe soll die vorausschauende und wirtschaftliche Fahrweise unterstützt und gefördert werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 145-356408
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kienzle Automotive GmbH
Postort: Mühlheim/Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 193-466114 (2020-09-30)