Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen

AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal

Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen für Abfallsammelfahrzeuge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-25 Auftragsbekanntmachung
2020-09-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung und Einführung von digitalen Fahrerassistenzsystemen für Abfallsammelfahrzeuge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Postanschrift: Korzert 15
Postleitzahl: 42349
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg.wuppertal.de 🌏
E-Mail: vergabe@awg.wuppertal.de 📧
Telefon: +49 202/4042-158 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58565673 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E58565673 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-29 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 145-356408
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen, welches über 3 Standorte in Wuppertal mit insgesamt ca. 450 Mitarbeitern verfügt. Darüber hinaus unterhält sie im Wuppertaler Stadtgebiet zurzeit 5 Recyclinghöfe. Neben der Sammlung und dem Transport von Abfällen aus privaten Haushalten der Stadt Wuppertal war die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal seit ihrer Gründung ab 1976 für die thermische Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen aus Wuppertal, Remscheid und des überwiegenden Teil des Kreises Mettmann zuständig. Weitere Informationen über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal sind unter https://www.awg.wuppertal.de abrufbar.
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Der Fuhrpark der AWG setzt sich aus 129 Fahrzeugen zusammen. Die Abfallsammel-fahrzeuge sollen mit einem digitalen Fahrerassistenzsystem ausgestattet werden, welches die verschiedenen Fahrzeugparameter (z. B. Geschwindigkeit, Drehzahl, Bremsvorgänge, Kraftstoffverbrauch) aufnimmt, sowie den Fahrstil der Fahrer nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen kann. Die Fahrer sollen dahingehend sensibilisiert werden rasante Beschleunigungen sowie unnötige Brems- und Anfahrvorgänge zu vermeiden.
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Eine im Hintergrund arbeitende Software soll diese Parameter analysieren und speichern sowie das Fahrpersonal optisch und akustisch über einen möglicherweise wenig wirtschaftlichen Fahrbetrieb informieren.
Die Fahrdaten sollen zudem zum Zwecke der Datenanalyse und Aufbereitung an den Fahrtrainer sowie dem Kraftstoff-Controlling zur Verfügung gestellt werden. Um das Projekt einzuführen und so zu implementieren, dass es von den Mitarbeitern langfristig gelebt wird, ist eine Projektbegleitung erforderlich. Ziel ist hierbei auch eine Nachhaltigkeit zu erreichen, also neben der Einführung von Hard- und Software, die Fahrer zu schulen, zu trainieren und laufend zu überwachen Hierzu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden der die Lieferung und Einführung eines technischen Systems, nachfolgend als digitales Fahrerassistenzsystem bezeichnet, umfasst. Mit dessen Hilfe soll die vorausschauende und wirtschaftliche Fahrweise unterstützt und gefördert werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000 EUR.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über vollständig erbrachte Leistungen „Verbaute Digitale Fahrerassistenzsysteme“ in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts).
Mindeststandards:
Mindestens 1 000 verbaute digitale Fahrerassistenzsysteme in Unternehmen die das System operativ unter Verwendung eines Fahrer-Prämiensystems im Einsatz haben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Haci Suayip Celik
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58565673 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 145-356408 (2020-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-466114
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 145-356408
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Fuhrpark der AWG setzt sich aus 129 Fahrzeugen zusammen. Die Abfallsammelfahrzeuge sollen mit einem digitalen Fahrerassistenzsystem ausgestattet werden, welches die verschiedenen Fahrzeugparameter (z. B. Geschwindigkeit, Drehzahl, Bremsvorgänge, Kraftstoffverbrauch) aufnimmt, sowie den Fahrstil der Fahrer nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen kann. Die Fahrer sollen dahingehend sensibilisiert werden rasante Beschleunigungen sowie unnötige Brems- und Anfahrvorgänge zu vermeiden.
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Die Fahrdaten sollen zudem zum Zwecke der Datenanalyse und Aufbereitung an den Fahrtrainer sowie dem Kraftstoff-Controlling zur Verfügung gestellt werden. Um das Projekt einzuführen und so zu implementieren, dass es von den Mitarbeitern langfristig gelebt wird, ist eine Projektbegleitung erforderlich. Ziel ist hierbei auch eine Nachhaltigkeit zu erreichen, also neben der Einführung von Hard- und Software, die Fahrer zu schulen, zu trainieren und laufend zu überwachen hierzu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden der die Lieferung und Einführung eines technischen Systems, nachfolgend als digitales Fahrerassistenzsystem bezeichnet, umfasst. Mit dessen Hilfe soll die vorausschauende und wirtschaftliche Fahrweise unterstützt und gefördert werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Name: Kienzle Automotive GmbH
Postort: Mühlheim/Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 193-466114 (2020-09-30)