Rahmenvertrag zur Lieferung von 2 060 Klappwarnbaken für die Polizei Hessen

Hessisches Polizeipräsidium für Technik

Rahmenvertrag zur Lieferung von 2 060 Klappwarnbaken für die Polizei Hessen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-25 Auftragsbekanntmachung
2020-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
Referenznummer: VG-0008-2020-0045
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von 2 060 Klappwarnbaken für die Polizei Hessen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Postleitzahl: 65197
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: sg121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 8801-0 📞
Fax: +49 611 / 8801-1239 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17375e6a074-3c7d9ffe04f30e57 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Endes: 2023-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-402773
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Siehe Leistungsbeschreibung mit Anlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertragsmenge: 2 060 Stück.
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung mit Anlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessisches Polizeipräsidium für Technik (1)
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters gemäß des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern „Eigenerklärung zu Vergabesperren“ (beigefügter Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck);
— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen;
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— Erklärung zu „Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen“. Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck);
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— Darstellung des „Firmenprofils“ mit Angaben zu Mitarbeiteranzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausrüstung (beigefügter Vordruck).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese Bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu zahlen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17375e6a074-3c7d9ffe04f30e57 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer ist zulässig. Den Verträgen mit Nachunternehmern sind die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 167-402773 (2020-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 12-7 o 50 Ce (12-05124/2020)
Gesamtwert des Auftrags: 344 020 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.hessen.de 🌏
Telefon: +49 61188011215 📞
Fax: +49 61188011239 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-628935
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 167-402773
ABl. S-Ausgabe: 251

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: horizont Group GmbH
Postanschrift: Homberger Weg 4-6
Postort: Korbach
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 344 020 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 251-628935 (2020-12-21)