Der Freistaat Sachsen plant den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von bis zu 500 Funkstreifenwagen (wahlweise mit und ohne Allradantrieb) für die Polizei Sachsen. Geplant ist mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: B5643
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Sachsen plant den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von bis zu 500 Funkstreifenwagen (wahlweise mit und ohne Allradantrieb) für...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Sachsen plant den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von bis zu 500 Funkstreifenwagen (wahlweise mit und ohne Allradantrieb) für die Polizei Sachsen. Geplant ist mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-31 📅
Datum des Beginns: 2021-06-10 📅
Datum des Endes: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 255-639881
ABl. S-Ausgabe: 255
Quelle: OJS 2020/S 255-639881 (2020-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Auf die Angabe des Auftragswertes unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V. 2.4 wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.”
Quelle: OJS 2021/S 094-246715 (2021-05-12)