Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung und -entwässerung der Kläranlage Schwerin
3042268”
Produkte/Dienstleistungen: Chemikalien für die Wasseraufbereitung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Schwerin Süd
Carl-von-Linde-Straße
19061 Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung. Ab 28.09. bis 12.10.2020 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Diese Versuche sind nicht auf der KA Schwerin möglich. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an 3 Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab 45. KW möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 16.10.2020 gebeten.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und aktuelle Unterlagen Handelsregisterauszug,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und aktuelle Unterlagen Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Krankenkasse, Haftpflichtversicherung, sowie Eigenerklärung dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und Umsatz der letzten 3 Jahre und Anteil der ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und Umsatz der letzten 3 Jahre und Anteil der ausgeschriebenen Leistung daran.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierungs-Nummer bzw. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art und Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre unter Angabe der Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers, Produktpalette, Sicherheitsdatenblätter, Qualitätszeugnisse.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
13:00 📅
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Ab 28.09. bis 12.10.2020 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen....”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Ab 28.09. bis 12.10.2020 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Diese Versuche sind nicht auf der KA Schwerin möglich. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an 3 Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab 45. KW möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 16.10.2020 gebeten.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYD7V
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 187-448964 (2020-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 264461.40 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung. Ab 28.9. bis 12.10.2020 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Diese Versuche sind nicht auf der KA Schwerin möglich. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an drei Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab 45. KW möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 16.10.2020 gebeten.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-448964
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Aquaplan GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Aquaplan GmbH
Postanschrift: Am Küpgraben 1
Postort: Wittenberge
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Prignitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 264461.40 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDWQ
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Postanschrift: PSF 160205
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 633-1483📞
E-Mail: submission@swsn.de📧
URL: https://www.stadtwerke-schwerin.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 035-085469 (2021-02-15)