Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
BZgA_2020_23”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und...”
Kurze Beschreibung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 550 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sucht einen Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung. Beabsichtigt ist der Abschluss eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sucht einen Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung. Beabsichtigt ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen wird es zu seinen Aufgaben gehören, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen"Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
Einzelheiten zu allen Aspekten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Ziffer II.1.5: Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.5: Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b,
3....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b,
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a,
4. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b,
5. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c,
6. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen,
7. Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Projektleitung und Software-Entwicklung (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich), Anlage 4e,
8. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar,
9. Nachweis einer gültigen Zertifizierung BSI Grundschutz (ISO 27001) oder Nachweis über ein nach ISO20000 oder vergleichbar zertifiziertes Rechenzentrum
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
“Zu 1: Erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein...”
Zu 1: Erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 800 000 EUR brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Technischen Betreuung und Weiterentwicklung von Online-Medien.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter insgesamt und der Software-Entwickler, Anlage 5e,
2. Referenzen zur technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung, Anlage 5a,
3. Referenzen zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3, Anlage 5a.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1: In dem Unternehmen waren in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter, davon mindestens 3...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1: In dem Unternehmen waren in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter, davon mindestens 3 Software-Entwickler, beschäftigt.
Zu 2: Mindestens ein Referenzprojekt über die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der vom Bieter erbrachten Leistungen muss mindestens 100 Personentage und die Projektlaufzeit muss mindestens 12 Monate umfasst haben. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabgabefrist dieser Ausschreibung liegen.
Zu 3: Mindestens eine Referenz zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren. Der Umfang der von dem Bieter erbrachten Leistung muss mindestens 200 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss mindestens 2 Jahre betragen haben. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabgabefrist dieser Ausschreibung liegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-17
12:15 📅
“1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die...”
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 05.08.2020 gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 138-339699 (2020-07-16)
Ergänzende Angaben (2020-08-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 138-339699
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-17 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-08-17 📅
Zeit: 12:15
Neuer Wert
Datum: 2020-08-27 📅
Zeit: 12:15
Quelle: OJS 2020/S 160-390676 (2020-08-14)
Ergänzende Angaben (2020-08-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b,
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a,
4. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b,
5. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c,
6. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen,
7. Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Projektleitung und Software-Entwicklung (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich), Anlage 4e,
8. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar,
9. Nachweis einer gültigen Zertifizierung BSI Grundschutz (ISO 27001) oder Nachweis über ein nach ISO20000 oder vergleichbar zertifiziertes Rechenzentrum
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;
3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a;
4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b;
5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c;
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen;
7) Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Projektleitung und Software-Entwicklung (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich), Anlage 4e;
8) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
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Quelle: OJS 2020/S 163-397028 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und...”
Kurze Beschreibung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen beauftragt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 550 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit einem Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung einen EVB-IT Erstellungsvertrag mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit einem Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung einen EVB-IT Erstellungsvertrag mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen abgeschlossen:
Der Auftragnehmer ist mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen wird es zu seinen Aufgaben gehören, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen „Unterstützung der BZgA-Webadministration“, „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions“ und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien“. Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten...”
Kostenkriterium (Name)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
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Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin hat die Option, die Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin hat die Option, die Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Ziffer II.1.7): Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7): Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 138-339699
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BZgA_2020_23
Titel:
“Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DATAGROUP Consulting Services GmbH
Postanschrift: Auf den Tongruben 3
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 550 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältniswurde mitfolgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L/P...”
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältniswurde mitfolgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L/P x 100 (Z = Leistungs-Preis-Kennzahl; L = Leistungspunkte; P = Preis). Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wurde mit 7 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von dem im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wurdedas mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums (Anzahl von Leistungspunkten) identisch ist, wurde der Preis als zweites Entscheidungskriterium (Ergänzungskriterium) festgelegt.
Leistungspunkte wurden für die folgenden Unterkriterien vergeben: Kurzkonzept „Technische Pflege /Instandhaltung und Sicherheit“ (max. 1500 LP); Kurzkonzept „Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems“ (max. 1500 LP);
Mitarbeiterprofil 1: Projektleitung (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 2: Design (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 3: Software-Entwicklung (max. 500 LP) und Mitarbeiterprofil 4: Software-Testing und Qualitätssicherung (max. 500 LP); Mitarbeiterprofil 5: Beratung/Konzeption (max. 500 LP).
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen; die angegebene Zahl stellt den Höchstwert der beauftragten Rahmenvereinbarung dar.
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Quelle: OJS 2020/S 204-496845 (2020-10-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@bzga.de📧
URL: www.bzga.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wurde der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen gehört es zu seinen Aufgaben, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen "Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 204-496845
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1420420.78 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2022/S 248-721749 (2022-12-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1420420.78 💰
Quelle: OJS 2023/S 097-304024 (2023-05-17)