Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-16 Auftragsbekanntmachung
2020-08-14 Ergänzende Angaben
2020-08-19 Ergänzende Angaben
2020-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-12-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-05-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: BZgA_2020_23
Kurze Beschreibung:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bzga.de 🌏
E-Mail: l.itschert@cbh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340227 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340227 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 138-339699
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.5: Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 550 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sucht einen Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung. Beabsichtigt ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen wird es zu seinen Aufgaben gehören, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
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Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen"Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
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In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
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Einzelheiten zu allen Aspekten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
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Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Ziffer II.1.5: Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b,
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a,
4. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b,
5. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c,
6. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen,
7. Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Projektleitung und Software-Entwicklung (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich), Anlage 4e,
8. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar,
9. Nachweis einer gültigen Zertifizierung BSI Grundschutz (ISO 27001) oder Nachweis über ein nach ISO20000 oder vergleichbar zertifiziertes Rechenzentrum
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
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1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
Mindeststandards:
Zu 1: Erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 800 000 EUR brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Technischen Betreuung und Weiterentwicklung von Online-Medien.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
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1. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter insgesamt und der Software-Entwickler, Anlage 5e,
2. Referenzen zur technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung, Anlage 5a,
3. Referenzen zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3, Anlage 5a.
Mindeststandards:
Zu 1: In dem Unternehmen waren in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter, davon mindestens 3 Software-Entwickler, beschäftigt.
Zu 2: Mindestens ein Referenzprojekt über die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der vom Bieter erbrachten Leistungen muss mindestens 100 Personentage und die Projektlaufzeit muss mindestens 12 Monate umfasst haben. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabgabefrist dieser Ausschreibung liegen.
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Zu 3: Mindestens eine Referenz zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren. Der Umfang der von dem Bieter erbrachten Leistung muss mindestens 200 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss mindestens 2 Jahre betragen haben. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabgabefrist dieser Ausschreibung liegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: CBH Rechtsanwälte, RAin Lara Itschert, Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340227 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
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3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
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4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 05.08.2020 gestellt werden, nicht zu beantworten.
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5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 138-339699 (2020-07-16)
Ergänzende Angaben (2020-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-390676
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 138-339699
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2020/S 160-390676 (2020-08-14)
Ergänzende Angaben (2020-08-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-397028
ABl. S-Ausgabe: 163
Quelle: OJS 2020/S 163-397028 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 550 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-496845
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7): Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit einem Dienstleister im Bereich der Web-Entwicklung einen EVB-IT Erstellungsvertrag mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen abgeschlossen:
Der Auftragnehmer ist mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen wird es zu seinen Aufgaben gehören, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
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Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen „Unterstützung der BZgA-Webadministration“, „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions“ und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien“. Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat die Option, die Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
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Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Ziffer II.1.7): Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert des Rahmenvertrages. Darin enthalten sind sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen. Mit Erreichen des Höchstwertes ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung von Zusatzleistungen in einer bestimmten Höhe.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
Kostenkriterium (Gewichtung): 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: DATAGROUP Consulting Services GmbH
Postanschrift: Auf den Tongruben 3
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältniswurde mitfolgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L/P x 100 (Z = Leistungs-Preis-Kennzahl; L = Leistungspunkte; P = Preis). Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wurde mit 7 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von dem im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wurdedas mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums (Anzahl von Leistungspunkten) identisch ist, wurde der Preis als zweites Entscheidungskriterium (Ergänzungskriterium) festgelegt.
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Leistungspunkte wurden für die folgenden Unterkriterien vergeben: Kurzkonzept „Technische Pflege /Instandhaltung und Sicherheit“ (max. 1500 LP); Kurzkonzept „Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems“ (max. 1500 LP);
Mitarbeiterprofil 1: Projektleitung (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 2: Design (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 3: Software-Entwicklung (max. 500 LP) und Mitarbeiterprofil 4: Software-Testing und Qualitätssicherung (max. 500 LP); Mitarbeiterprofil 5: Beratung/Konzeption (max. 500 LP).
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Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen; die angegebene Zahl stellt den Höchstwert der beauftragten Rahmenvereinbarung dar.
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Quelle: OJS 2020/S 204-496845 (2020-10-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1420420.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: zvs@bzga.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-721749
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 204-496845
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wurde der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen gehört es zu seinen Aufgaben, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
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Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen "Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
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Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1420420.78 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.bzga.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2022/S 248-721749 (2022-12-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1420420.78 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 097-304024
ABl. S-Ausgabe: 97
Quelle: OJS 2023/S 097-304024 (2023-05-17)