Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
Walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Die Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Politikbereiche darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bewerber/die Bewerberin darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt,
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich diese Person als zentrale Ansprechperson empfiehlt,
g) Bestätigung, dass zur Leistungserbringung vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen,
h) Mindestens 3 Nachweise über Erfahrungen in der bundesweiten Kommunikation im gesellschaftspolitischen Bereich in den letzten 5 Jahren für Oberste Bundesbehörden,
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
j) Nachweis von Erfahrungen in der Konzeption von Veranstaltungsformaten (auch digital und hybrid),
k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Social Media,
l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Internet und Online Marketing,
m) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV),
n) Bestätigung, dass Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip eingehalten wird.