Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.1. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
1.1.1.mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, mithin nach dem 1.2.2015,
1.1.2. Durchführung je Referenz einer Fachplanung nach HOAI TGA5,
1.1.3. an einer vergleichbaren Infrastruktur mit vergleichbarer Größe (z. B. Verkehrsflughafen, Häfen, Bahnhöfe, Güterverteilzentren, die nachrichtentechnische und IT-Infrastruktur einer gesamten Landesverwaltung inkl. Rechenzentrum),
1.1.4. Davon mindestens eine Referenz an einem Verkehrsflughafen mit Sicherheitsbereichen nach § 8 Luftsicherheitsgesetz bzw. entsprechend VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 „des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.
1.2. Mit der erfolgreichen Planungs-Durchführung von in Summe über die 3 einzureichenden Referenzen von 4 System-/Anlagengruppen der folgenden 6 System-/Anlagengruppen innerhalb aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
1.2.1. Leit- und Mediensysteme,
1.2.2. Sicherheitssysteme,
1.2.3. Telekommunikationsanlagen,
1.2.4. Netzwerktechnik,
1.2.5. Kabelinfrastruktur,
1.2.6. IT Systeme.
Und dabei in sieben der acht HOAI-Phasen 1 bis 8 [a) bis h)] über alle 3 Referenzen
A HOAI Phase 1: Grundlagenermittlung,
B HOAI Phase 2: Vorplanung,
C HOAI Phase 3: Entwurfsplanung 5,
D HOAI Phase 4: Genehmigungsplanung,
E HOAI Phase 5: Ausführungsplanung,
F HOAI Phase 6: Vorbereitung der Vergabe 5,
G HOAI Phase 7: Mitwirken bei der Vergabe,
H HOAI Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung und Dokumentation.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindeststandards führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.1. Angaben zu den vorgesehenen TGA-Fachplaner/innen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben als Mindeststandard mindestens 2 TGA-Fachplaner als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt zu benennen:
2.1.1. Abgeschlossenes Hoch-/Fachhochschulstudium in einer fachgebietsrelevanten Studienrichtung mit mindestens 7 Semestern oder Abschluss als Meister oder Techniker mit entsprechender Weiterbildung,
2.1.2. Beherrschung der deutschen Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindeststandards führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.2. Referenzen zu den vorgesehenen TGA-Fachplaner/innen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
2.2.1. jeder TGA-Fachplaner muss mindestens 3 Referenzen als TGA-Fachplaner mit für den Auftraggeber erfolgreich abgeschlossenen Planungen,
2.2.2. innerhalb der letzten 10 Jahre, mithin seit 1.2.2010 nachweisen,
2.2.3. In Summe muss über alle Referenzen der benannten Fachplaner (mindestens 3 Referenzen je TGA-Fachplaner).
— mindestens 4 der 6 System-/Anlagengruppen gemäß 1.2.1. bis 1.2.6. und
— mindestens sieben der acht HOAI-Phasen 1 bis 8 (gemäß 1.2. a bis h) nachgewiesen werden und
2.2.4. jeder TGA-Fachplaner muss den Nachweis über
— mindestens 2 der 6 System-/Anlagengruppen gemäß 1.2.1 bis 1.2.6 erbringen.
Mehrfachnennung von Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Mindeststandards ist erlaubt.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindeststandards führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.