Rahmenverträge für Architekten- und Ingenieursleistungen für TGA-Fachplanung der Anlagengruppe 5

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Im Rahmen der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb, dem Umbau und der Außerbetriebnahme von Technischen Systeme und Anlagen an den Berliner Flughäfen benötigt der Auftraggeber (AG) Architekten- und Ingenieursleistungen zur Vorbereitung und Realisierung der baulichen und technischen Maßnahme.
(siehe auch II.2.4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: EA-2019-0580_EU
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb, dem Umbau und der Außerbetriebnahme von Technischen Systeme und Anlagen an den Berliner Flughäfen benötigt der Auftraggeber (AG) Architekten- und Ingenieursleistungen zur Vorbereitung und Realisierung der baulichen und technischen Maßnahme. (siehe auch II.2.4).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1709b9a4c36-6f80a89e43b57d83 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 051-122020
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0580 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.3.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb, dem Umbau und der Außerbetriebnahme von Technischen Systeme und Anlagen an den Berliner Flughäfen benötigt der Auftraggeber (AG) Architekten- und Ingenieursleistungen zur Vorbereitung und Realisierung der baulichen und technischen Maßnahme.
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(siehe auch II.2.4).
(Fortsetzung von II.1.4)
Im Rahmen des Masterplans BER 2040 hat der AG übergeordnete Prämissen und Leitplanken für die infrastrukturelle Entwicklung des BER bis 2040 definiert und detaillierte Teilmasterpläne erarbeitet, aus denen konkrete Projekte und Maßnahmen für die Mediale Infrastruktur, den Neubau von Objekten, den Umbau und dem Betrieb von Objekten und damit auch für die in diesem Zusammenhang stehenden Technische Systeme und Anlagen in den Objekten und in Außenanlagen abgeleitet werden können. Zu den jeweiligen Bauvorhaben, Projekten und Maßnahmen werden Projektziele vom AG definiert und fachbezogene Aufgabenstellungen abgeleitet, aus den sich die notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen in den Kostengruppen der DIN 276 2018-12: 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen in Gebäuden sowie 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen in Außenanlagen bzw. der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Inhalt und Umfang ableiten. Der AN wird mit der Erbringung dieser Architekten- und Ingenieursleistungen beauftragt.
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Der AN hat zur Erfüllung und planerischen Umsetzung der vom AG definierten Projektziele bzw. Aufgabenstellungen zu den jeweiligen Bauvorhaben alle erforderlichen Leistungen der beauftragten Planungsphasen gemäß HOAI und des beauftragten Leistungsumfangs in den einzelnen Phasen zu erbringen. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen gemäß HOAI sind im Zuge der Projektumsetzung auch übergeordnete bzw. ergänzende Leistungen zu erbringen, die sich aus der spezifischen Projektorganisation, aus der Komplexität von Systemen oder der Vielschichtigkeit der Projektbeteiligen ergeben.
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Es ist geplant, 5 Rahmenvertragspartner zu binden.
Diese werden bei Bedarf mit der Erbringung der Planungs- und Ingenieurleistungen in den vorbenannten Projekten und Maßnahmen in Form von Abrufen beauftragt. Der Bedarf ist abhängig von der Größe und Komplexität der jeweiligen Projekte und von der Ressourcensituation beim AG. Die Bedarfe sollen hauptsächlich im Ergebnis von Miniwettbewerben oder nach Standardabruf beauftragt werden.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Vertrages um 3 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um 3mal 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen BER und SXF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
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3) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
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BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
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Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
5) Mit dem Teilnahmeantrag ist die zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitsvereinbarung einzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
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Mindeststandards:
Als „Mindeststandard“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz (netto) von 800 000 EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Planungen betreffen, deren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, ab dem 1.2.2015 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.2ff. zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.2ff. stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
2. Personelle Ausstattung:
Nennung von 2 TGA-Fachplaner des Bewerbers / BWG, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Tätigkeit/Funktion vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von Nachweisen in Kopie und persönlichen Referenzen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 bis 2.2 stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, von den Bewerbern genutzt werden soll.
Mindeststandards:
1.1. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
1.1.1.mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, mithin nach dem 1.2.2015,
1.1.2. Durchführung je Referenz einer Fachplanung nach HOAI TGA5,
1.1.3. an einer vergleichbaren Infrastruktur mit vergleichbarer Größe (z. B. Verkehrsflughafen, Häfen, Bahnhöfe, Güterverteilzentren, die nachrichtentechnische und IT-Infrastruktur einer gesamten Landesverwaltung inkl. Rechenzentrum),
1.1.4. Davon mindestens eine Referenz an einem Verkehrsflughafen mit Sicherheitsbereichen nach § 8 Luftsicherheitsgesetz bzw. entsprechend VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 „des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.
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1.2. Mit der erfolgreichen Planungs-Durchführung von in Summe über die 3 einzureichenden Referenzen von 4 System-/Anlagengruppen der folgenden 6 System-/Anlagengruppen innerhalb aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
1.2.1. Leit- und Mediensysteme,
1.2.2. Sicherheitssysteme,
1.2.3. Telekommunikationsanlagen,
1.2.4. Netzwerktechnik,
1.2.5. Kabelinfrastruktur,
1.2.6. IT Systeme.
Und dabei in sieben der acht HOAI-Phasen 1 bis 8 [a) bis h)] über alle 3 Referenzen
A HOAI Phase 1: Grundlagenermittlung,
B HOAI Phase 2: Vorplanung,
C HOAI Phase 3: Entwurfsplanung 5,
D HOAI Phase 4: Genehmigungsplanung,
E HOAI Phase 5: Ausführungsplanung,
F HOAI Phase 6: Vorbereitung der Vergabe 5,
G HOAI Phase 7: Mitwirken bei der Vergabe,
H HOAI Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung und Dokumentation.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindeststandards führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.1. Angaben zu den vorgesehenen TGA-Fachplaner/innen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben als Mindeststandard mindestens 2 TGA-Fachplaner als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt zu benennen:
2.1.1. Abgeschlossenes Hoch-/Fachhochschulstudium in einer fachgebietsrelevanten Studienrichtung mit mindestens 7 Semestern oder Abschluss als Meister oder Techniker mit entsprechender Weiterbildung,
2.1.2. Beherrschung der deutschen Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift.
2.2. Referenzen zu den vorgesehenen TGA-Fachplaner/innen:
2.2.1. jeder TGA-Fachplaner muss mindestens 3 Referenzen als TGA-Fachplaner mit für den Auftraggeber erfolgreich abgeschlossenen Planungen,
2.2.2. innerhalb der letzten 10 Jahre, mithin seit 1.2.2010 nachweisen,
2.2.3. In Summe muss über alle Referenzen der benannten Fachplaner (mindestens 3 Referenzen je TGA-Fachplaner).
— mindestens 4 der 6 System-/Anlagengruppen gemäß 1.2.1. bis 1.2.6. und
— mindestens sieben der acht HOAI-Phasen 1 bis 8 (gemäß 1.2. a bis h) nachgewiesen werden und
2.2.4. jeder TGA-Fachplaner muss den Nachweis über
— mindestens 2 der 6 System-/Anlagengruppen gemäß 1.2.1 bis 1.2.6 erbringen.
Mehrfachnennung von Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Mindeststandards ist erlaubt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
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Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
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Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: https://vergabekooperation.berlin/NetServer
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
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2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0580 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.3.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 051-122020 (2020-03-09)