Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Referenzliste:
— Es sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen – gleiche Art der Prüfgegenstände – vorzulegen. Unter vergleichbare Leistungen wer-den folgende Leistungen verstanden:
—— Lüftungsanlagen,
—— CO-Warnanlagen,
—— Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung,
—— selbsttätige Feuerlöschanlagen,
—— nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen,
—— Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
—— Sicherheitsstromversorgungen,
—— Druckbehälter,
—— Aufzugsanlagen.
Es ist nicht erforderlich, die geforderten Kriterien bei einer Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass die geforderten Kriterien in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen (siehe Anlage 4 – zutreffend für alle Lose) nachgewiesen werden.
(Auszug/Angaben zur Referenzliste: Name und Anschrift der Firma, Ansprechpartner/Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen des MDR bezüglich der angegebenen Referenz, Zeitraum des Vertragsverhältnisses, Aussagefähige Kurzbeschreibung Ihrer Prüfleistung:
— Land/Ort der Ausführung des jeweiligen Projektes,
— Netto-Umsatz im Projekt in TEuro,
— Angabe, ob die Leistung durch den Bieter selbst oder durch einen Subunternehmer realisiert wurde,
— Benennung der Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter/Team,
— Angabe der Anzahl der ausführenden Mitarbeiter/Team,
— Angabe, inwieweit der ausführende Mitarbeiter/Team noch heute im Unternehmen zur Verfügung stehen,
— ggf. weitere Ausführungen).
Zu Mitarbeiter:
— Angaben zur Mitarbeiteranzahl, hierbei müssen mindestens 20 Mitarbeiter bezüglich der besonderen Leistungsart in Europa tätig sein (siehe Anlage 5.1 – zutreffend für Lose 1 und 2),
— Angaben zur Mitarbeiteranzahl, hierbei müssen mindestens 10 Mitarbeiter bezüglich der besonderen Leistungsart in Europa tätig sein (siehe Anlage 5.2 – zutreffend für Lose 3 und 4).
Zu Erklärungen/Nachweise gem. Vergabeunterlagen (Begleitschreiben/Punkt 3.2 – zutreffend für alle Lose):
— Ernennungsurkunden für Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen oder gleichwertig für folgende Fachrichtungen:
—— Lüftungsanlagen,
—— CO-Warnanlagen,
—— Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung,
—— selbsttätige Feuerlöschanlagen,
—— nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen,
—— Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
—— Sicherheitsstromversorgungen,
—— Druckbehälter,
—— Tankanlagen.
— Zertifikat VdS-anerkannter Elektrosachverständiger oder gleichwertig,
— Zertifikat VdS-anerkannter Sachverständiger für Elektrothermografie (Elektrothermografen) oder gleichwertig,
— Anerkennungsurkunde als Sachverständiger der zugelassenen Überwachungsstelle auf der Grundlage der BetrSichV Anhang 2 (Zulassung für regelmäßige Prüfungen – HP und ZP) oder Anerkennungsurkunde als Sachverständiger der zugelassenen Überwachungsstelle nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Zulassung für Endabnahmeprüfungen oder gleichwertig,
— Befähigungs- und Sachkundigennachweis zur Prüfung von Blitzschutzanlagen oder gleichwertig,
— Befähigungs- und Sachkundigennachweis zur Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen oder gleichwertig.