Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Raumlufttechnische Anlagen — Lüftungstechnik
B15041-3034102-001-430-01
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Austausch der bestehenden Lüftungs-, Teilklima- und Vollklimaanlagen und Neuaufbau einer Wärmerückgewinnung.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Teilklimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Klimaanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gendarmenmarkt 3-4
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Integration einer Wärmerückgewinnung in ein bestehendes Lüftungssystem und Austausch nachfolgender Lüftungsanlagen im Konzerthaus, angeordnet in 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Integration einer Wärmerückgewinnung in ein bestehendes Lüftungssystem und Austausch nachfolgender Lüftungsanlagen im Konzerthaus, angeordnet in 5 Lüftungszentralen (Zuluftanlagen in 3 Zentralen im UG, Außenluft-, WRG und Abluftanlagen jeweils in 2 Zentralen im 5.OG):
— 3 RLT-Anlagen Zuluft, 3 RLT-Anlagen Abluft (Heizen; 3 000 bis 4 800 m/h);
— 4 Teilklima-RLT-Anlagen für Außenluftaufbereitung (Heizen/Kühlen via zentrales KVS-System; je 25 000 m/h);
— 3 Teilklima-RLT-Anlagen Zuluft, 3 RLT-Anlagen Abluft (Heizen/Kühlen; 5 000 m/h bis 8 000 m/h);
— 6 Vollklima-RLT-Anlagen Zuluft, 6 RLT-Anlagen für Abluft (Heizen/Kühlen/Be-/Entfeuchten; 2 500 m/h bis 13 000 m/h);
— 2 Fortluft-WRG-Geräten (zusätzliche Anlagen; 50 000 m/h) mit Leerkammern für separat ausgeschriebene Wärmeübertrager und adiabate Wabenbefeuchter des zentralen KVS-WRG-Systems.
Demontage und Entsorgung der Altanlagen, kleinteilige Einbringung und Montage der Neuanlagen, Anschluss an Bestandskanalnetz. Leistungen am Bestandskanalnetz außerhalb der Technikzentralen sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Das zentrale KVS-System der WRG (nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses, separate Ausschreibung) ist in die Lüftungsgeräte zu integrieren. Die Befeuchtung der Zuluft erfolgt teils mittels Hochdruckbefeuchter, teils mittels Ultraschallbefeuchter.
Austausch nachfolgender Lüftungsanlagen im benachbarten Funktionsgebäude, aufgeteilt in 3 Lüftungszentralen (jeweils Zu-/Abluftanlagen in UG, EG und 2.OG):
— 1 RLT-Anlage Zuluft 2 400 m/h/Abluft 1 500 m/h (WRG/Heizen);
— 1 RLT-Anlage Zuluft (WRG/Heizen; 6 100 m/h);
— 3 Teilklima-RLT-Anlagen (WRG/Heizen/Kühlen; 2 700 m/h bis 6 500 m/h);
— 3 Vollklima-RLT-Anlagen (WRG/Heizen/Kühlen/Be- und Entfeuchten; 2 100 m/h bis 4 400 m/h);
— 1 Vollklima-RLT-Anlage Zuluft, 1 RLT-Anlage Abluft (KVS-WRG/Heizen/Kühlen/Be-/Entfeuchten; 11 500 m/h).
Demontage und Entsorgung der Altanlagen, kleinteilige Einbringung und Montage der Neuanlagen sowie Anschluss an Bestandskanalnetz. Leistungen am Bestandskanalnetz außerhalb der Technikzentralen sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Die dezentrale WRG ist in den jeweiligen Lüftungsanlagen integriert. Die Befeuchtung der Zuluft erfolgt teils mittels Hochdruckbefeuchter, teils mittels Ultraschallbefeuchter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (siehe „Checkliste“) abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) — siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenent (BVB Teil B) — sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-27
10:20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
10:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM — Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig...”
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM — Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 19.10.2020 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Punkt VI.4.1
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 189-455247 (2020-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Raumlufttechnische Anlagen – Lüftungstechnik
B15041-3034102-001-430-01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1061072.47 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Austausch der bestehenden Lüftungs-, Teilklima- und Vollklimaanlagen und Neuaufbau einer Wärmerückgewinnung.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 189-455247
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: B15041-3034102-001-430-01
Titel: Raumlufttechnische Anlagen – Lüftungstechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GeHatec Gesellschaft für Haustechnik-Berlin mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1061072.47 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 010-016015 (2021-01-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Florian Zeidler
Telefon: +49 30901661973📞
URL: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Raumlufttechnische Anlagen - Lüftungstechnik
B15041-3034102-001-430-01
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gendarmenmarkt 3-4, 10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Austausch der bestehenden Lüftungs-, Teilklima- und Vollklimaanlagen und Neuaufbau einer Wärmerückgewinnung”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 010-016015
Auftragsvergabe
Titel: Raumlufttechnische Anlagen - Lüftungstechnik
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GeHatec Gesellschaft für Haustechnik Berlin mbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1061072.47 💰
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, s. Punkt VI 4.1
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, s. Punkt VI 4.1
Quelle: OJS 2023/S 005-011566 (2023-01-03)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GeHatec Berlin mbH
Postleitzahl: 13127
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 76498.14 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, Kontaktdaten wie unter Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2023/S 084-259434 (2023-04-25)