Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Räumungshelfer
FEM2-0557-2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Personal für Sicherungsmaßnahmen auf U-Bahnhöfen der BVG mit nur einem nutzbaren Ausgang.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach Maßgabe des Betriebsleiters U-Bahn bei der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR (nachfolgend auch AG genannt), sind Bahnhöfe temporär mit Personal zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach Maßgabe des Betriebsleiters U-Bahn bei der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR (nachfolgend auch AG genannt), sind Bahnhöfe temporär mit Personal zu besetzen, wenn baubedingt pro Bahnsteig nur ein Ausgang mit fester Treppe in einen sicheren Bereich oder ins Freie zur Verfügung steht.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Gestellung von Räumungshelfern, die das Betriebspersonal im Ernstfall bei der Evakuierung der Bahnhöfe unterstützen soll. Der Einsatz kann auf allen U-Bahnhöfen der BVG erfolgen (Anlage 3 DVU U-Bahn).
Die Besetzungen der Bahnhöfe hängen von den konkreten Bauvorhaben und -tätigkeiten ab und können variieren, weil kurzfristige Einsätze z. B. wegen plötzlich auftretender Baumängel erforderlich sind.
Schwerpunkt sind die Nachtzeiten, tagsüber ist meist BVG-Personal im Einsatz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit (ohne Optionsausübung) endet am 31.3.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, der AG erklärt schriftlich bis spätestens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit (ohne Optionsausübung) endet am 31.3.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, der AG erklärt schriftlich bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Fortführung des Vertrages um maximal 24 Monate.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1x 24 Monate bei einseitiger Optionsziehung durch den AG bis spätestens 3 Monate vor Auslaufen der Hauptvertragslaufzeit.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (jeweils Mindestvoraussetzungen):
— Umsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (jeweils Mindestvoraussetzungen):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ,
— Anzahl Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Versicherungsumfang.
“Erklärung zur Höhe der Umsätze
— Umsatz: mindestens 2 Mio. EUR p. a. insgesamt (netto, excl. Umsatzsteuer) bzw. mindestens 0,5 Mio. EUR p. a. (netto, excl....”
Erklärung zur Höhe der Umsätze
— Umsatz: mindestens 2 Mio. EUR p. a. insgesamt (netto, excl. Umsatzsteuer) bzw. mindestens 0,5 Mio. EUR p. a. (netto, excl. Umsatzsteuer) mit vergleichbaren Leistungen
Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, mindestens 50 Insgesamt:
Im Jahr: 2018 Im Jahr: 2019 Im Jahr: 2020
— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, mindestens 40 Insgesamt, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand
Vergleichbare Leistungen erbringen:
Im Jahr: 2018 Im Jahr: 2019 Im Jahr: 2020
Der AN hat das Bestehen des Versicherungsschutzes unaufgefordert 4 Wochen nach Zuschlagserteilung durch eine Bestätigung über die Beitragszahlung (in entsprechender Versicherungshöhe) seines Versicherers dem kaufmännischen Ansprechpartner nachzuweisen.
Die Versicherung bzw. Versicherungen muss/müssen die Risiken dieses Vertrages entsprechend der nachfolgend genannten Jahreshöchstsummen [netto] abdecken:
—— 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
—— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
—— 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Die Benennung von Jahreshöchstversicherungssummen beinhaltet keine Haftungsbeschränkung für den AN auf die von den Versicherungen abgedeckten Beträge.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Zertifikate und Referenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Nachweis der gültigen Zertifzierung nach ISO 9001 ff. 2015 und DIN 77200 durch entsprechende Zertifikate, die Gültigkeit für den Vertragszeitraum...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Nachweis der gültigen Zertifzierung nach ISO 9001 ff. 2015 und DIN 77200 durch entsprechende Zertifikate, die Gültigkeit für den Vertragszeitraum besitzen
— Nachweis der Eignung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen:
Leistungsbestandteil sind Evakuierung sowie der Katastrophenschutz.
Räumungshelfer
—— im öffentlichen Bereich (z. B. Einkaufszentren) mit Kundenkontakt,
—— Personennahverkehr mit Kundenkontakt,
—— an Flughäfen mit Kundenkontakt,
Oder/ alternativ
Objektschutz und/ oder Sicherheitsdienstleistungen, die einem der 3 nachstehenden Kriterien
Entsprechen:
—— im öffentlichen Bereich (z. B. Einkaufszentren) mit Kundenkontakt,
—— Personennahverkehr mit Kundenkontakt,
—— an Flughäfen mit Kundenkontakt.
Stellen Sie die Einzelheiten Ihrer Referenzangaben bitte in separater Anlage dar, wenn der hier vorgesehene Platz nicht ausreichend ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-18
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Vergabe- kooperation...”
Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Vergabe- kooperation Berlin kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereitgestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, Regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein Separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bieterfragen müssen bis spätestens 11.1.2021 eingereicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 247-615089 (2020-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-09) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
(FEM)
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach Maßgabe des Betriebsleiters U-Bahn bei der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR (nachfolgend auch AG genannt), sind Bahnhöfe temporär mit Personal zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach Maßgabe des Betriebsleiters U-Bahn bei der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR (nachfolgend auch AG genannt), sind Bahnhöfe temporär mit Personal zu besetzen, wenn baubedingt pro Bahnsteig nur ein Ausgang mit fester Treppe in einen sicheren Bereich oder ins Freie zur Verfügung steht. Die zu erbringende Leistung umfasst die Gestellung von Räumungshelfern, die das Betriebspersonal im Ernstfall bei der Evakuierung der Bahnhöfe unterstützen soll. Der Einsatz kann auf allen U-Bahnhöfen der BVG erfolgen (Anlage 3 DVU U-Bahn). Die Besetzungen der Bahnhöfe hängen von den konkreten Bauvorhaben und -tätigkeiten ab und können variieren, weil kurzfristige Einsätze z. B. wegen plötzlich auftretender Baumängel erforderlich sind. Schwerpunkt sind die Nachtzeiten, tagsüber ist meist BVG-Personal im Einsatz.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-615089
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Räumungshelfer
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WeWATCH Security Service GmbH
Postanschrift: Podbielskiallee 40
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3085609010📞
E-Mail: info@wewatch-security.com📧
Fax: +49 3085609011 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 072-184726 (2021-04-09)