Teststellung Los 1 (Muss-Kriterium)
Nach Angebotsabgabe und einer ersten Angebotsauswertung wird die VGF für eine finale Angebotsentscheidung eine zusätzliche wertende Teststellung durchführen. Die VGF lädt diejenigen Bieter zur Teststellung ein, welche eine realistische Chance auf den Zuschlag haben (aussichtsreichste Bieter anhand der Angebotsauswertung). Dem jeweiligen Bieter entsteht aus dieser Teststellung weder ein Anspruch auf Beauftragung noch auf Vergütung seiner Aufwendungen.
Das Bestehen dieser Teststellung ist ein Muss-Kriterium. Wenn ein Bieter diese Teststellung nicht vollumfänglich erfüllt, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nimmt ein eingeladener Bieter nicht an der Teststellung teil, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF
Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt/als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes nicht GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM „VGF Mengen" für 180,00 EUR zzgl. MwSt. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs die Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu izenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren lassen muss.
Zu beachten sind der dieser Ausschreibung beigefügten Muss-Kriterien (und Kann-Kriterien) in Bezug auf das auftragsbezogene System. Soweit eines dieser Muss-Kriterien nicht erfüllt ist, wird das Angebot des jeweiligen Bieters ausgeschlossen.
In Anbetracht des Umfangs der Muss-Kriterien ist die vollständige Auflistung in dieser Bekanntmachung nicht möglich. Siehe hierzu der Ausschreibung beiliegende Exel-Liste, im Ordner "Technische Unterlagen_Anforderungen.zip": „19-SUS-EME-Anlage 4 Anforderungs-Wertungsliste-V1.0.xlsx".
1. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2. Eignungsnachweis der Auftraggeber akzeptiert neben der Eigenerklärung zur Eignung als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
3. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bewerber haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich und vor Abgabe ihrer Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bewerber der Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bewerber der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
4. Die Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
5. Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6. Rückfragen zum Verfahren können nur in Textform über die
www.deutsche-evergabe.de, bis zum 14.7.2020 (12.00), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform beantwortet.
7. Die Beantwortung von Rückfragen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bewerber sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bewerber über evtl. Rückfragen bzw. über evtl.
Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
8. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von Mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p. a. sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. abzuschließen und nachzuweisen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern (§ 51 SektVO) Muss-Kriterien
Wenn Muss-Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt werden, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Betrifft Los 1 Neubau Nachrichtentechnik
Im folgenden werden in Stichworten weitere zu erfüllende Muss-Kriterien aufgeführt (Aufzählung ist nicht vollständig), betrifft: Schaltschrank
— Bei der Herstellung aller erforderlichen Tiefbauarbeiten sind die vom Auftraggeber und der Technischen Aufsichtsbehörde geforderten Nachweise, Überwachungen durch Sachverständige und Anweisungen auszuführen. Genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen erst nach Vorlage der schriftlichen Zustimmung durch die zuständige Stelle begonnen werden. Eine Dokumentation der Tätigkeiten zur Ausführung dieser Arbeiten hat durch den Bieter zu erfolgen.
— Es werden alle Kabelanschlüsse einschließlich der zu erstellenden Beschriftung am Gehäuse und an der Verkabelung nach Kabelrichtlinie der VGF hergestellt.
— An den folgenden Haltestellen werden die Komponenten der Fahrgastinformation auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig über die jeweils vorhandene Gleisquerung angeschlossen. Es wird jeweils ein Schaltschrank (inkl. Steuerungstechnik) montiert. Die Lieferung des Materials und die Verkabelung erfolgt durch den AN: Leonardo da Vinci Allee, Galluswarte, Tillystraße.
— Die Lieferung und Montage eines 19" – Drehrahmen-Gestellschranks und Fronttür mit Lüftungsschiene für den Einsatz im Innenbereich ist durch den AN durchzuführen.
Der Schrank weist für die in den Losen 1,2,3 und 5 beschriebenen Komponenten (insb. ELA, Ansagegerät, Pacos-Haltestellenrechner) ausreichend dimensionierte, mit rückwärtiger Aufnahme des Anschlussfeldes und frontseitig um 130 Grad ausschwenkbare Geräteträger auf.
— Mindestens aber die Schutzklasse IP 55.
— Für die in Kapitel 2/3 aufgeführten Systeme, Anlagen und Komponenten sind Einzelnachweise zur CE-Konformität beizubringen.
— Die Nachweise zur CE-Konformität sind von einer fachlich und organisatorisch geeigneten dritten Stelle auszustellen.
— Es werden dabei mindestens die in Anhang C – DIN EN 61439-1 vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten.
— Der VGF sind zusätzlich folgende Dokumente zu übergeben:
Ausgefüllter Anhang C – DIN EN 61439-1: Allgemeine Festlegungen, Vorlage für durch den Anwender festzulegende Punkte
Ausgefüllter Anhang BB – DIN EN 61439-2: Energie-Schaltgerätekombinationen
— Alle Nachweise, einschließlich der nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) geforderten, sind der VGF vor Abnahme zu übergeben.
— Diese Nachweise schließen u. a. die Konformitätserklärungen und alle Prüfnachweise, z. B. Bauartennachweise (einschließlich dem Nachweis der Erwärmung), Stücknachweise, Prüfung der Zuleitung nach VDE 0100-600 ein.
— Die ermittelten Messwerte zur Ausstellung der Nachweise sind ebenfalls zu dokumentieren und zu übergeben.