Lieferung und fachgerechte Montage von 12 St. Kellerfenster, B/H ca. 100/60 cm
(Vorwandmontage) und Außenfensterbank sowie Leibungsverkleidung;
Lieferung und fachgerechte Montage von 12 St. Lichtschachtelementen, lichte B/H/T ca. 130/150/100 cm (ohne Boden, mit Aussparungen), einschl. angepasster AW-Dämmung im Lichtschachtbereich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Fenstern
Referenznummer: RCGC Regionales Cottbusser Gründungszentrum am Campus Kellerfenster/ -lichtschächte 04.05.2020
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und fachgerechte Montage von 12 St. Kellerfenster, B/H ca. 100/60 cm” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Fenstern📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-01 📅
Datum des Beginns: 2020-05-25 📅
Datum des Endes: 2020-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 065-154492
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
“Es werden nur Bieter und Ihre Bevollmächtigten als Gasthörer zur Submission zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 065-154492 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und fachgerechte Montage von 12 St. Kellerfenster, B/H ca. 100/60 cm (Vorwandmontage) und Außenfensterbank sowie Leibungsverkleidung;”
Gesamtwert des Auftrags: 58546.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis...”
Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 150-366820 (2020-07-31)