Reaktivierung der Strecke Kiel Hbf Abz Ss bis Schönberger Strand Abschnitt: Bauarbeiten Los 2.2, Erd-Gleis- und Tiefbauarbeiten Bau km 12,7+22 bis 20,1+82.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Reaktivierung der Strecke Kiel Hbf Abz Ss bis Schönberger Strand Abschnitt: Bauarbeiten Los 2.2, Erd-Gleis- und Tiefbauarbeiten Bau km 12,7+22 bis 20,1+82.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.akn.de🌏
E-Mail: m.geng@akn.de📧
Telefon: +49 4191/933841📞
Fax: +49 4191/93398841 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99576918🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Datum des Beginns: 2020-04-27 📅
Datum des Endes: 2020-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-078861
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
“— Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder Gremiumbeschlüsse auf die Vergabe...”
— Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder Gremiumbeschlüsse auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN darauf hin dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss:, wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt,
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Quelle: OJS 2020/S 034-078861 (2020-02-14)