Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt. Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VGV_Hotel_Krone_TGA_ELT_IT
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Staatsanzeiger eServices (https://www.staatsanzeiger-eservices.de).
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Für das Projekt Reaktivierung Hotel Krone werden Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5 gemäß § 53 Absatz 1, Anlage 14, HOAI 2013 benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1-9 inkl. besonderer Leistungen vergeben.
Für das Projekt Reaktivierung Hotel Krone werden Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5 gemäß § 53 Absatz 1, Anlage 14, HOAI 2013 benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1-9 inkl. besonderer Leistungen vergeben.
— Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix (LPH. 3);
— Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches (Lph. 3);
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung (Lph. 5);
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Lph. 7);
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) (Lph. 7);
— Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand (Lph. 8).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Lph. 1-4;
— Stufe 2: Lph. 5-7;
— Stufe 3: Lph. 8;
— Stufe 4: Lph. 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 315 000 EUR 💰
Dauer: 27 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Lph. 1-4;
— Stufe 2: Lph. 5-7;
— Stufe 3: Lph. 8;
— Stufe 4: Lph. 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oettingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation Ingenieur oder beratender Ingenieur
(bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch ein Mitgleid ausreichend)
Siehe hierzu III.2.1.
Der Nachweis ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1 Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers:
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung:
— Kopie der Versicherungspolice;
— Erklärung des Versichers (nicht des Maklers).
3. Gesamtumsatz in den 3 letzten Geschäftsjahren (2016/2017/2018):
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszüge (soweit Veröffentlichspflichtig);
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindesstandards sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
0. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)
Siehe III 1.2.
Zu 1-3)
Es steht dem Bewerber frei:
— die Referenzen 1-3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen;
— die Referenzen 1-3 mit maximal 3 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen.
Zu 1.
— die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5 der Leistungsphasen 1-4;
— jede Leistungsphase wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen;
— die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung mindestens der Honorarzone III;
— die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Hochbauten;
— die anrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen.
—— für KG 440 ≥ 600 000 EUR netto;
—— für KG 450 ≥ 220 000 EUR netto.
Zu 2.
— die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5 der Leistungsphasen 5-7;
Zu 3)
— die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5 der Leistungsphasen 8;
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ oder „Techniker“ (mit einer Berufserfahrung von mind. 3 Jahren) berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ oder „Techniker“ (mit einer Berufserfahrung von mind. 3 Jahren) berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können.
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch ein Mitglied ausreichend.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch ein Mitglied ausreichend.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genannten Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genannten Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los:
— Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016/2017/2018);
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 121-296420 (2020-06-23)
Ergänzende Angaben (2020-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktiviert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktivierung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktiviert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktivierung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktiviert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktivierung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktiviert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktivierung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten
Neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rathaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugeschichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängeln an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten
Neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Gesamtwert des Auftrags: 315 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Staatsanzeiger eServices (https://www.staatsanzeiger-eservices.de).
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https:// www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https:// www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage einer durchgeführten Potenzialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten
Neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräumen und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden soll. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
— Berechnung von Lebenszykluskosten (LPH. 3),
— Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix (LPH. 3),
— Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches (Lph. 3),
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung (Lph. 5),
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Lph. 7),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) (Lph. 7),
— Stufe 1: Lph. 1-4,
— Stufe 2: Lph. 5-7,
— Stufe 3: Lph. 8,
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 1: Lph. 1-4,
— Stufe 2: Lph. 5-7,
— Stufe 3: Lph. 8,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-25 📅
Name: IBA Planungs-GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tetschen-Bodenbacher-Straße 6
Postort: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 908123670📞
E-Mail: ing.buero@iba-pg.de📧
Land: Donau-Ries
🏙️
Internetadresse: https://iba-pg.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 327 180 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https:// www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https:// www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.