Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rahthaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugesichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängel an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt. Auf Grundlage einer durchgeführten Potzenialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräume und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden sollen. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von ArchitekturbĂĽros
Referenznummer: VgV_Hotel Krone_Objektplanung
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rahthaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugesichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängel an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potzenialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräume und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden sollen. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rahthaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugesichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängel an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potzenialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräume und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden sollen. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Donau-Ries
🏙️
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Staatsanzeiger eServices (https://www.staatsanzeiger-eservices.de).
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag mĂĽssen elektronisch vorgenommen werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag mĂĽssen elektronisch vorgenommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rahthaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugesichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängel an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Der Hotelgasthof Krone liegt im Zentrum des historischen Ortskern von Oettingen direkt neben dem hochrangigen Baudenkmal „Rahthaus Oettingen". Es handelt sich um einen stattlichen Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert mit überregionaler baugesichtlicher Bedeutung. Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Hotelbetrieb genutzt und beinhaltet darüber hinaus mit dem Kronensaal als weiterem historisch denkmalgeschützen Anbau einen prominenten Verantstaltungsort. Der Betrieb wurde per Verfügung durch das Landratsamt Donau-Ries aufgrund von statischen Mängel an der Fachwerkkonstruktion im Februar 2017 eingestellt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potzenialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräume und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden sollen. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Auf Grundlage einer durchgeführten Potzenialanalyse im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Hotelkapazitäten kam als Ergebnis heraus, dass ein entsprechendes Nachfragepotenzial für einen Beherbungsbetrieb inkl. Seminarräume und Gastronomie besteht. Daraufhin wurde durch die Stadt Oettingen entschieden, dass das Hotel Krone inkl. Gastronomiebetrieb wieder reaktivert werden sollen. Erste Überlegungen zur Reaktiverung finden sich in der Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Für das Projekt Reaktivierung Hotel Krone werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 vergeben.
— Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie und Berücksichtigung im weiteren Planungsverlauf;
— Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozesses nicht notwendig sind, zum Beispiel (Lph. 2):
— Präsentationsmodell;
— perspektivische Darstellungen;
— bewegte Darstellung/Animation;
— Farb- und Materialcollagen;
— digitales Geländemodell;
— Aufstellen (Lph. 2), fortschreiben (Lph. 3) und fortschreiben in detaillierter Form (Lph. 5) von Raumbüchern;
— Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachliche Beteiligte auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistung Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind (Lph. 5);
— Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachliche Beteiligte auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistung Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind (Lph. 5);
— zeichnerische Aufnahme des Gebäudebestandes: Erstellung kompletter Bestandspläne der historischen Gebäudesubstanz, insbesondere der Holztragwerke mit Lage/Abmessung/Eintragung von Schäden sowie Erstellung von Detailzeichnung wichtiger und relevanter Bauteile (Lph. 5);
— zeichnerische Aufnahme des Gebäudebestandes: Erstellung kompletter Bestandspläne der historischen Gebäudesubstanz, insbesondere der Holztragwerke mit Lage/Abmessung/Eintragung von Schäden sowie Erstellung von Detailzeichnung wichtiger und relevanter Bauteile (Lph. 5);
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkung auf die abgestimmte Planung (Lph. 7);
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Lph. 7);
— Erstellung der Bestandsplanung unter Einarbeitung aller im Bauverlauf getroffene Änderungen (Lph. 8).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Lph. 2-4;
— Stufe 2: Lph. 5-7;
— Stufe 3: Lph. 8;
— Stufe 4: Lph. 9.
Die Stadt Oettingen beabsichtigt, im Rahmen der 2 Stufen des Verhandlungsverfahren von den ausgewählten Bewerbern für die Planungsaufgabe gemäß § 76 Absatz 2 VgV einen Lösungsvorschlag anfertigen zu lassen. Der Lösungsvorschlag wird mit pauschal 9 500 EUR/Brutto inkl. Neben- und Reisekosten pro eingeladenen Bewerber für die 2. Stufe honoriert.
Die Stadt Oettingen beabsichtigt, im Rahmen der 2 Stufen des Verhandlungsverfahren von den ausgewählten Bewerbern für die Planungsaufgabe gemäß § 76 Absatz 2 VgV einen Lösungsvorschlag anfertigen zu lassen. Der Lösungsvorschlag wird mit pauschal 9 500 EUR/Brutto inkl. Neben- und Reisekosten pro eingeladenen Bewerber für die 2. Stufe honoriert.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 – 4 sowie die o. g. besondere Leistung in der dazugehörigen Leistungsphase beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 – 4 sowie die o. g. besondere Leistung in der dazugehörigen Leistungsphase beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Dauer: 27 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Lph. 2-4;
— Stufe 2: Lph. 5-7;
— Stufe 3: Lph. 8;
— Stufe 4: Lph. 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zu nächste nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2-4 ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahmen durch Politik und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit des Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zu nächste nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2-4 ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahmen durch Politik und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit des Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Oettingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt".
Siehe hierzu auch III 2.1
Der Nachweis ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers:
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2)Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung:
— Kopie der Versicherungspolice;
— Erklärung des Versichers (nicht des Maklers).
3) Gesamtumsatz in den 3 letzten Geschäftsjahren (2016/2017/2018):
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszüge (soweit Veröffentlichspflichtig);
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindesstandards sind in den Vergabeunterlagen aufgefĂĽhrt.
4) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers für den Bereich Objektplanung Gebäude.
Nachweis: Eigenerklärung und ggfd. auf Verlangen vorzulegende Nachweise,
— Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit);
— Kopie der Studienabschlussurkunde.
5) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers für den Bereich Objektplanung Gebäude.
6) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des weiteren Projektteams (nebst Projektleiter und Stellvertreter) aus dem Bereich des Bauwesens.
— Lebenslauf;
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindesstandards sind in den Vergabeunterlagen aufgefĂĽhrt.
Mindeststandards:
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)
Siehe III 1.2
Zu 1-3):
Es steht dem Bewerber frei:
— die Referenzen 1 – 3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen;
— die Referenzen 1 – 3 mit maximal 3 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen.
Zu 1):
— die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 2 – 4;
— jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen;
— die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Baudenkmal, kein Ensemble;
— die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5 – 7:
— jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen;
Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 8,
— jede Leistungsphase der Leistungsphasen 8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen;
Zu 4):
— Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Architekt“ in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung (Abschluss als Diplom, Bachelor oder Master).
Zu 5)
— Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Architekt“ oder „Techniker“ in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung (Abschluss als Diplom, Bachelor, Master oder Techniker).
Informationen ĂĽber einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfĂĽllt durch:
a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genannten Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los:
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genannten Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los:
— Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016/2017/2018);
— Kriterium 5: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers für den Bereich Objektplanung Gebäude;
— Kriterium 6: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. rojektleiters des Auftragnehmers für den Bereich Objektplanung Gebäude;
— Kriterium 7: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und Stellvertreter) aus dem Bereich des Bauwesens Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Kriterium 7: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und Stellvertreter) aus dem Bereich des Bauwesens Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-01 đź“…
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschlag
Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices (URL:https://www.staatsanzeiger-eservices.de) hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer Lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag mĂĽssen elektronisch vorgenommen werden.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 087-207649 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oettingen i. Bayern
Postort: Oettingen in Bayern
— Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie und Berücksichtigung im weiteren Planungsverlauf,
— Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozesses nicht notwendig.
Sind, zum Beispiel (Lph. 2):
— Präsentationsmodell,
— perspektivische Darstellungen,
— bewegte Darstellung/Animation,
— Farb- und Materialcollagen,
— digitales Geländemodell,
— Aufstellen (Lph. 2), fortschreiben (Lph. 3) und fortschreiben in detaillierter Form (Lph. 5) von Raumbüchern,
— Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachliche Beteiligte auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistung Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind (Lph. 5),
— Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachliche Beteiligte auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistung Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind (Lph. 5),
— zeichnerische Aufnahme des Gebäudebestandes: Erstellung kompletter Bestandspläne der historischen Gebäudesubstanz, insbesondere der Holztragwerke mit Lage/Abmessung/Eintragung von Schäden sowie Erstellung von Detailzeichnung wichtiger und relevanter Bauteile (Lph. 5),
— zeichnerische Aufnahme des Gebäudebestandes: Erstellung kompletter Bestandspläne der historischen Gebäudesubstanz, insbesondere der Holztragwerke mit Lage/Abmessung/Eintragung von Schäden sowie Erstellung von Detailzeichnung wichtiger und relevanter Bauteile (Lph. 5),
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkung auf die abgestimmte Planung (Lph. 7),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Lph. 7),
— Erstellung der Bestandsplanung unter Einarbeitung aller im Bauverlauf getroffene Änderungen (Lph. 8). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.