— die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt,
— eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet,
— das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent („Meine e-Vergabe“)“ einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden,
— Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software „AI LVCockpit“ der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ mit dem Angebot über „Meine e-Vergabe“ auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen,
— Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— Ausstellungs- oder Vorführgerät (vgl. § 1 der Anlage 1: Leistungsbeschreibung)
Für den Fall, dass ein Ausstellungs- oder Vorführgeräte angeboten wird, ist mit Angebotsabgabe ein Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand in geeigneter Form (z. B. ein Gutachten oder Inspektionsbericht) beizufügen. Dabei muss ersichtlich sein, dass das jeweilige Ausstellungs- oder Vorführgerät nicht älter als zwölf Monate ist, nicht mehr als fünfzig Betriebsstunden aufweist, mindestens den gefroderten technischen Anforderungen entspricht und sich in einem einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand befindet,
— Datenblatt
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt o. ä. einzureichen, aus dem hervorgeht, dass das angebotene System die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt,
— Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen,
— Nachunternehmen/Unteraufträge
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt,
— die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht,
— die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen,
— weitere Informationen sind den Teilnahmebedingungen (s. Vergabeunterlagen) zu entnehmen.