Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße im Stadtteil Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden. Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für einen Neubau der Grundschule Weinstadt-Beutelsbach sowie für einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte. Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaft mit Architekten. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung. Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße im Stadtteil Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für einen Neubau der Grundschule Weinstadt-Beutelsbach sowie für einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaft mit Architekten. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung.
Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße im Stadtteil Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für einen Neubau der Grundschule Weinstadt-Beutelsbach sowie für einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaft mit Architekten. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung.
Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße im Stadtteil Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.
Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße im Stadtteil Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für einen Neubau der Grundschule Weinstadt-Beutelsbach sowie für einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaft mit Architekten. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaft mit Architekten. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung.
Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Beutelsbach ist als „Wiege Württembergs“ mit seiner Historie als Grablege des Hauses Württemberg ein besonders geschichtsträchtiger Stadtteil der Stadt Weinstadt. Das zu bebauende Areal der Grundschule Beutelsbach liegt im historischen Zentrum Beutelsbachs an der Stifts- und Kellereistraße, umgeben von Kulturdenkmalen aus dem 16. bis 18. Jhdt. Das Gebiet ist mit der Stiftskirche und ihren noch erhaltenen Teilen der früheren Wehranlage, der denkmalgerecht sanierten Stiftshofanlage, der anschließenden ebenfalls teilweise von historischen Mauern umfassten Friedhofsanlage mit kleiner Aussegnungshalle und der Stiftsstraße mit ihren historischen, giebelständigen Fachwerkhäusern und massiven Sockelgeschossen geprägt und damit von enormer identitätsstiftender Bedeutung. In der Stiftsstraße steht auch das 2014 sanierte alte Rathaus Beutelsbachs, das Württemberghaus, das als Heimatmuseum an die bemerkenswerte Geschichte erinnert. Das Planungsgebiet zwischen Kellereistraße und Stiftsstraße befindet sich in einer einzigartigen, heimatgeschichtlich wertvollen, gewachsenen Siedlungsstruktur. Nordöstlich wird das Planungsgebiet im Bereich der Kellereistraße und Rosenstraße mit den dorftypischen, kleinteiligen Gebäudestrukturen fortgesetzt und passt sich trotz neuzeitlichen Baujahres der gewachsenen Siedlungsstruktur an.
Beutelsbach ist als „Wiege Württembergs“ mit seiner Historie als Grablege des Hauses Württemberg ein besonders geschichtsträchtiger Stadtteil der Stadt Weinstadt. Das zu bebauende Areal der Grundschule Beutelsbach liegt im historischen Zentrum Beutelsbachs an der Stifts- und Kellereistraße, umgeben von Kulturdenkmalen aus dem 16. bis 18. Jhdt. Das Gebiet ist mit der Stiftskirche und ihren noch erhaltenen Teilen der früheren Wehranlage, der denkmalgerecht sanierten Stiftshofanlage, der anschließenden ebenfalls teilweise von historischen Mauern umfassten Friedhofsanlage mit kleiner Aussegnungshalle und der Stiftsstraße mit ihren historischen, giebelständigen Fachwerkhäusern und massiven Sockelgeschossen geprägt und damit von enormer identitätsstiftender Bedeutung. In der Stiftsstraße steht auch das 2014 sanierte alte Rathaus Beutelsbachs, das Württemberghaus, das als Heimatmuseum an die bemerkenswerte Geschichte erinnert. Das Planungsgebiet zwischen Kellereistraße und Stiftsstraße befindet sich in einer einzigartigen, heimatgeschichtlich wertvollen, gewachsenen Siedlungsstruktur. Nordöstlich wird das Planungsgebiet im Bereich der Kellereistraße und Rosenstraße mit den dorftypischen, kleinteiligen Gebäudestrukturen fortgesetzt und passt sich trotz neuzeitlichen Baujahres der gewachsenen Siedlungsstruktur an.
Die Besonderheit der Aufgabe stellt die Einbindung der Neubebauung in den bestehenden städtebaulichen Kontext am Rand des Zentrums von Beutelsbach mit der nördlich angrenzenden kleinteiligen Bebauung, sowie die begrenzte Größe des Schulgrundstückes dar. Der Gebäudebestand der Schule wird im Wettbewerb zur Disposition gestellt. Je nach Konzeption des Wettbewerbsentwurfes besteht die Möglichkeit die Erweiterungsflächen für das Stiftsbad ab 1973 zurückzubauen oder zum Beispiel für die Interimsbetreuung zu nutzen. In einem Ideenteil soll die Weiterentwicklung des Grundstücks nach dem Rückbau des Stiftsbades untersucht werden.
Die Besonderheit der Aufgabe stellt die Einbindung der Neubebauung in den bestehenden städtebaulichen Kontext am Rand des Zentrums von Beutelsbach mit der nördlich angrenzenden kleinteiligen Bebauung, sowie die begrenzte Größe des Schulgrundstückes dar. Der Gebäudebestand der Schule wird im Wettbewerb zur Disposition gestellt. Je nach Konzeption des Wettbewerbsentwurfes besteht die Möglichkeit die Erweiterungsflächen für das Stiftsbad ab 1973 zurückzubauen oder zum Beispiel für die Interimsbetreuung zu nutzen. In einem Ideenteil soll die Weiterentwicklung des Grundstücks nach dem Rückbau des Stiftsbades untersucht werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen: Geplante Termine und zusätzliche Angaben siehe Kurzinformation
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weinstadt-Beutelsbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Architekten und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
— Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in §§ 123 und 124 vorliegen.Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlagebeizufügen,
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auswahlkriterien Architekt.
A) Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
A) Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 2 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
Ein Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt, zwei Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte.
B) Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten,
Bewertung mit max. 2 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
Eine Auszeichnung = 1 Punkt, zwei Auszeichnungen = 2 Punkte.
C) Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer realisierten Projekte (KG 300-700: mind. 1,5 Mio EUR, brutto).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2-8).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
— Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 6 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 6 Punkten addiert werden).
Ein realisiertes Projekt = 1 Punkt, zwei realisierte Projekte = 2 Punkte usw.
Ein vergleichbares (Schule oder Kita) realisiertes Projekt = 2 Punkte, zwei vergleichbare (Schule oder Kita) realisierte Projekte = 4 Punkte, drei vergleichbare (Schule oder Kita) realisierte Projekte = 6 Punkte.
Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber entscheidet das Los.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber entscheidet das Los.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaftteilnahme berechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedernvon Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaftteilnahme berechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedernvon Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 30
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unterdem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.