Rechnungswesen Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und IFRS) aus. Meldewesen Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus. Neue regulatorische Anforderungen Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 2019-777
Kurze Beschreibung:
Rechnungswesen
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und IFRS) aus.
Meldewesen
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Neue regulatorische Anforderungen
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und IFRS) aus.
Meldewesen
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Neue regulatorische Anforderungen
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und IFRS) aus.
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und IFRS) aus.
Meldewesen
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Neue regulatorische Anforderungen
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Wenn nicht anders angegeben, sind für alle Bereiche der Eignung in III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen die der Auftraggeber zur Verfügung stellt sind ausreichend und nur diese sind zu verwenden.
1) Nachweis über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 2,5 Mio. EUR insgesamt und für die ausgeschriebene Leistung in Höhe von 1 Mio. EUR jeweils aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (s. Anlage 14 Eigenerklärung Umsatz);
2) Nachweis der Kenntnisse über die Investitionsbank Berlin oder einer vergleichbaren Förderbank (Bankprodukte, Aufsichtsrecht, IT-Systeme) in Form von 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2017-2019) die eine Laufzeit > 3 Jahre haben. (s. Anlage 10 Eigenerklärung Kenntnisse Förderbanken);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis der Kenntnisse über die Investitionsbank Berlin oder einer vergleichbaren Förderbank (Bankprodukte, Aufsichtsrecht, IT-Systeme) in Form von 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2017-2019) die eine Laufzeit > 3 Jahre haben. (s. Anlage 10 Eigenerklärung Kenntnisse Förderbanken);
3) Erfahrungen mit statistischen und aufsichtsrechtlichen Meldewesen bei Banken in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) die eine Laufzeit > 3 Jahre haben, nachzuweisen durch:
— die Angabe von mindestens 3 Referenzen mit Darstellung des Auftragsinhaltes,
— der jeweiligen Auftragssumme und
— den Zeitraum der Leistungserbringung unter Nennung des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers (bitte nur die Angabe der Telefonnummer).
Die IBB behält sich das Recht vor, eingereichte Referenzen durch Nachfrage beim Referenzgeber zu überprüfen. Daher ist die Angabe einer Telefonnummer beim Referenzgeber erforderlich. Die IBB wird die Daten äußerst vertraulich behandeln. Fehlende Angaben können zur Nichtwertung der Referenz und zum Ausschluss führen. (s. Anlage 11 Eigenerklärung Kenntnisse Meldewesen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die IBB behält sich das Recht vor, eingereichte Referenzen durch Nachfrage beim Referenzgeber zu überprüfen. Daher ist die Angabe einer Telefonnummer beim Referenzgeber erforderlich. Die IBB wird die Daten äußerst vertraulich behandeln. Fehlende Angaben können zur Nichtwertung der Referenz und zum Ausschluss führen. (s. Anlage 11 Eigenerklärung Kenntnisse Meldewesen)
4) Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz:
Es ist eine Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR je Schadensfall beizufügen. Die Jahreshöchstleistung wird auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme festgesetzt. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags aufrecht zu erhalten. (s. Anlage 13 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR je Schadensfall beizufügen. Die Jahreshöchstleistung wird auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme festgesetzt. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags aufrecht zu erhalten. (s. Anlage 13 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung des Bewerbers:
1) dass er über „ausreichend“ (mindestens 3 Mitarbeiter) qualifiziertes Personal verfügt;
2) welches für die Leistungserbringung in der Investitionsbank Berlin zur Verfügung gestellt werden;
3) Die Leistungen müssen in deutscher Sprache durchgeführt werden;
4) Der Bewerber kann bei Bedarf für Vertretung des angebotenen Personals sorgen;
5) Der Bewerber kann gewährleisten, dass die Leistungserbringung in dem mit der IBB Abgestimmten Zeitplanes durchgeführt und abgeschlossen werden.
Hinweis: Vorzulegen ist in den Punkten 1 bis 5 eine Eigenerklärung (siehe Anlage 12 Eigenerklärung Team) mit den genannten Mindestanforderungen. Entsprechende.
Lebensläufe (von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter - anonymisiert) sind dem Angebot beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Kontaktangaben und formlose Unternehmensdarstellung, maximal 3 DIN A4-Seiten lang;
6) Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen.
Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu.
Eintragungen können zum Ausschluss führen.
7) Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen (Anlagen 7; 7a und 7b).
Die Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 013-026221 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechnungswesen
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der
Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die
Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und
IFRS) aus.
Meldewesen
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u.a. die Unterstützung bei der monatlichen und
Quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den
Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Neue regulatorische Anforderungen
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen
Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der
Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die
Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und
IFRS) aus.
Meldewesen
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u.a. die Unterstützung bei der monatlichen und
Quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den
Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Neue regulatorische Anforderungen
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen
Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Bereich des Rechnungswesens schreiben wir u. a. die Unterstützungsleistung bei der
Erstellung des Jahresabschlusses und der Monatsabschlüsse, das Organisieren und die
Durchführung von IT-Tests sowie die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen (HGB und
IFRS) aus.
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u.a. die Unterstützung bei der monatlichen und
Quartalsweisen Meldeerstellung (FinRep-, Solvenz- und Liquiditätsmeldungen) nach HGB und IFRS, die Konzeption und Tests von Testgegenständen und deren Einbindung in den
Meldewesenprozess, die Analyse von Bundesbank-Rückmeldung sowie die Prozess- und EDVOptimierung aus.
Im Kontext „Neue regulatorische Anforderungen“ schreiben wir u. a. die Analyse von neuen
Regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Relevanz für die IBB sowie die Konzeption für die Umsetzung der neuen Anforderungen und deren Einbettung in die bestehenden Prozesse aus.
Im Themengebiet Meldewesen schreiben wir u. a. die Unterstützung bei der monatlichen und
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Name: d-fine GmbH
Postanschrift: An der Hauptwache 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit
Hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.