Beschreibung der Beschaffung
Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet folgende Leistungen für unsere Busse und Personenkraftwagen (PKW) wie z. B. Reinigung, Betankung, Serviceleistungen, Fahrzeugbestückung zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs der Auftraggeberin. Die Vertragsdienstleistungen teilen sich in Leistungspakete wie folgt auf:
1) tägliche Versorgung an den Bussen (beispielhafte Nennung):
— Tachoscheiben/Fahrerbegleitzettel vorbereiten und tauschen,
— Bus in Wartungshalle fahren,
— ggf. Nachlegen von Druckerrollen,
— vorfinde Schäden auf Vordruck festhalten,
— Ergänzung von Diesel, Adblue, Heizöl, Scheibenreiniger etc.,
— jedes Fahrzeug ist mindestens 1 x pro Woche, in den Sommermonaten (Mai – September), durch Durchfahren der Waschanlage, äußerlich zu waschen. Mind. circa 30 % des jeweiligen KOM-Fuhrparks, sollen in der Jahresübergangszeit und im Winter (Oktober – April), täglich der Wäsche zugeführt werden,
— Busabstellung gem. Abstellplan,
— Sichtkontrolle der Seitenflanken der Fahrbereifung, rechtsseitig, auf äußerliche Beschädigungen prüfen. Auf dem Betriebshof Geesthacht die Fahrbereifung zusätzlich, beidseitig, durch eine Klopfprobe mit dem Hammer, den Füllstand der Fahrbereifung prüfen. Auf dem Betriebshof Bergedorf, wird die Reifenkontrolle mittels Reifendruckkontrollsystem automatisiert, beim Durchfahren der Pflegehalle, geprüft,
— die Bodenbereiche (auch unterhalb der Rampe) sowie der Fahrerarbeitsplatz, sind trocken zu reinigen. Hinterlassenschaften sind zu entfernen. Bei Bedarf, ist eine schwerwiegende Verunreinigung zu entfernen,
— Fahrerarbeitsplatz täglich gründlich kehren, Instrumententafel und Lenkrad nebelfeucht reinigen,
— Fundsachen, die in den Fahrzeugen sichergestellt werden, sind umgehend in die vorgehaltenen Einrichtungen in der Versorgungsstraße unter Verschluss zu nehmen. Bei Dienstende, sind alle Fundsachen in der Fundsachenklappe einzuwerfen,
— Entsorgung von Tagesabfall zum Dienstende in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt entsorgen und den Arbeitsbereich in der Pflegehalle reinigen.
Die Anzahl, der zu betreuenden KOM, geht aus der Leistungsberechnung (Anlage B.1 zu Teil B) hervor. Die Anzahl der KOM wird, Hof- und Quartalsweise, rechnerisch angepasst und kann variieren.
2) 14-tägige Versorgung (Standardreinigung) der Busse.
Die Standardreinigungen sind zusätzliche zur täglichen Versorgung an den Bussen auszuführen (beispielhafte Nennung):
— sämtliche Scheiben und Scheibenbrüstungen feucht reinigen,
— Fußboden einschl. der Radkästen, Ein- und Ausstiege feucht reinigen,
— Rampenmulde und Rampenbrett ausklappen und reinigen,
— Fahrgasthaltestangen feucht reinigen,
— Fahrerarbeitsplatz inkl. Armaturen, Lenkrad-Säule, Fahrersitz, gesamter Kabinenbereiche, Zahltischanlage nebelfeucht reinigen,
— Lüftungsauslässe im Dachbereich und an Klimageräten feucht reinigen,
— Haltestangen und Griffe nass reinigen,
— Entfernen von Graffiti, besonderen Verunreinigungen, Verunreinigungen durch Kaugummi etc. im Fahrgastraum, auf und Unterhalb der Sitzgelegenheiten,
— Flüssigkeitskontrollen und Dokumentation für Diesel, Heizöl, Ad Blue, Kühlwasser, Motoröl, Scheibenwasser durchführen,
— Verteilung von Drucksachen zum Monatswechsel etc.).
3) Halbjährliche Versorgung (Grundreinigung) der Busse.
Auf allen Betriebshöfen ist die halbjährliche Versorgung, zusätzlich zur täglichen- und 14-tägigen Versorgung, im halbjährlichen Rhythmus durchzuführen. (Beispielhafte Nennung):
— Tätigkeiten der 14-tägigen Versorgung (siehe Pkt. 2),
— gesamte Deckenflächen streifenfrei nass reinigen,
— Innenspiegel, Fahrgastmonitor streifenfrei nass reinigen,
— Seitenwände streifenfrei nass reinigen,
— Lenkrad, Instrumententafel mit vom AG vorgegebenen Reinigungsmitteln reinigen,
— alle Textilpolster inkl. Fahrersitz gründlich saugen, Fleckentfernung und bei Bedarf das Sitzpolster tauschen,
— Fußbodenbelag versiegeln,
— Vollständigkeitskontrolle ggf. Austausch / Erneuerung von HVV-Labeln, Plänen, Piktogrammen, etc.).
4) Wöchentliche PKW-Versorgung.
Auf allen Betriebshöfen, sind die zugeordneten PKW, im wöchentlichen Rhythmus, nach Vorgabe und schriftlicher Beauftragung der Werkstattleitung, zu reinigen.
5) Durchführung des Winterdienstes nur auf Anforderung der Auftraggeberin.
Die Organisation und Durchführung des Winterdienstes für öffentliche Gehwegflächen und Hofflächen der verschiedenen Betriebshöfe, erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Auftraggeberin, zu den Besetztzeiten der Pflegehalle, in Eigenregie des Auftragnehmers bei Frost und Schneefall, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Leistungsausführung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften und ist nach dem Wegegesetz auszuführen. Die Gestellung von Gerätschaften wie z. B. Schneefräsen etc. und Streumitteln, erfolgt durch die Auftraggeberin. Es muss sichergestellt werden, dass die Leistungen aus Punkt 1, dieser Leistungsbeschreibung, trotz der Winterdiensttätigkeit vollumfänglich sichergestellt wird. Die Winterdienstleistungen erfolgen umgehend, mit einer Zugriffzeit von 0,5 Std. nach Einsatzfall ausschließlich auf Anforderung durch die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer übernimmt die haftrechtlichen Verpflichtungen für die Zeit der Pflegehallenbesetzung.
6) Zusatzleistungen nach Beauftragung durch die Auftaggeberin.
Zusatzleistungen, die nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind, sind möglich. Sie werden von der Auftraggeberin rechtzeitig beauftragt und sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin durchzuführen.
Die Voraussetzung und Pflichten des Auftragnehmers für die zu vergebenden Dienstleistungen an den Kraftomnibussen sind wie nachfolgend aufgeführt:
— die Mitarbeiter des Auftragnehmers, die auf den Standorten des Auftraggebers als Umsetzfahrer eingesetzt werden, können während einer Schulung durch die Auftraggeberin, einen Hofschein, für das Bewegen der Kraftomnibusse auf den jeweiligen Betriebshöfen, erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der eingesetzte Mitarbeiter des Auftragnehmers, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und eine Fahrprobe, die von der Auftraggeberin abgenommen wird, bestanden hat,
— die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen, zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, d. h. beim Bewegen der Fahrzeuge auf den VHH-Betriebsgeländen und den öffentlichen Verkehrsflächen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse D und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, besitzen. Zulässig ist auch eine gültige Fahrerlaubnis nach der alten Führerscheinklasse 2 mit Ausstellungsjahr von 1999 und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikation. Führerscheine aus dem Ausland müssen, der Fahrerlaubnis der deutschen Fahrerlaubnisverordnung und dem deutschen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt entsprechen. Es besteht die Möglichkeit, dass die vom Auftragnehmer einzusetzenden Umsetzfahrer, die VHH-Fahrschule, für die vorbereitenden Schulungen, zum Erwerb der Fahrberechtigung der Klasse D, nutzen können,
— die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und schreiben können,
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, den eingesetzten Reinigungskräften ordnungsgemäße Arbeits-/ Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen,
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte auf den Qualifikationsstand nach VDV Schrift 800 Kapitel 6.11 (Qualifikation für das Reinigen von Fahrzeugen) weiterzubilden und auf Anforderung des Auftraggebers dies nachzuweisen.
Die o. g. Leistungspakete müssen für derzeit insgesamt ca. 156 St. Kraftomnibussen erbracht werden. Die Verteilung der Kraftomnibusse pro Betriebshof verhält sich wie folgt:
— 1) Betriebshof Bergedorf verfügt über ca. 130 St. Fahrzeuge;
— 2) Betriebshof Geesthacht verfügt über ca. 26 St. Fahrzeuge.
Die Auftraggeberin behält sich vor die zuvor genannten Mengen der Kraftomnibusse jederzeit anzupassen bzw. zu verändern.
Für die detaillierten Leistungsumfänge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die o. g. Dienstleistungen inkl. der benannten Voraussetzungen in einem Dienstleistungsvertrag zu beauftragen.