Beschreibung der Beschaffung
Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet folgende Leistungen für unsere Busse und Personenkraftwagen (PKW) wie z. B. Reinigung, Versorgung, Serviceleistungen, Fahrzeugbestückung zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs der Auftraggeberin. Die Vertragsdienstleistungen teilen sich in Leistungspakete wie folgt auf:
1.) tägliche Versorgung an den Bussen (beispielhafte Nennung):
— Tachoscheiben/Fahrerbegleitzettel vorbereiten und tauschen,
— Bus in Wartungshalle fahren,
— Ggf. Nachlegen von Druckerrollen,
— Vorfinde Schäden auf Vordruck festhalten,
— Ergänzung von Diesel, Adblue, Heizöl, Scheibenreiniger etc.,
— jedes Fahrzeug ist mind. 1 x pro Woche, in den Sommermonaten (Mai — September), durch Durchfahren der Waschanlage.
Äußerlich zu waschen. Mind. 30 % des jeweiligen Kraftomnibusfuhrparks, sollen in der Jahresübergangszeit und im Winter (Oktober — April), täglich der Wäsche zugeführt werden,
— Busabstellung gem. Abstellplan,
— Sichtkontrolle auf äußerliche Beschädigungen, rechtsseitig, der Seitenflanken der Fahrbereifung, zusätzlich beidseitig, durch eine Klopfprobe den Füllstand der Fahrbereifung prüfen.
— Innenraumreinigung, trockene Reinigung des Fahrerarbeitsplatzes sowie der Bodenbereiche (auch unterhalb der Rampe).
Hinterlassenschaften entfernen. Bei Bedarf ist eine schwerwiegende Verunreinigung zu entfernen,
— Fahrerarbeitsplatz täglich gründlich kehren, Instrumententafel und Lenkrad nebelfeucht reinigen,
— Entsorgung von Tagesabfall zum Dienstende in den vorgesehenen Behältern getrennt entsorgen und den Arbeitsbereich der Pflegehalle reinigen,
— Sicherstellung von Fundsachen und umgehend in vorgehaltenen Einrichtungen in der Versorgungsstraße unter Verschluss nehmen. Bei Dienstende, sind alle Fundsachen in der Fundsachenklappe einzuwerfen.
Die Anzahl, der zu betreuenden KOMs, geht aus der Leistungsberechnung (Anlage B.1 zu Teil B) hervor. Die Anzahl der KOM wird, Hof- und Quartalsweise, rechnerisch angepasst und kann variieren.
2.) 14-tägige Versorgung (Standardreinigung) der Busse.
Die Standardreinigungen sind zusätzliche zur täglichen Versorgung, 14-tägig an den Kraftomnibussen auszuführen (beispielhafte Nennung):
— Sämtliche Scheiben und Scheibenbrüstungen von innen feucht reinigen,
— Fußboden einschl. der Radkästen, Ein- und Ausstiege feucht reinigen,
— Rampenmulde und Rampenbrett ausklappen feucht reinigen,
— Fahrgasthaltestangen feucht reinigen,
— Fahrerarbeitsplatz inkl. Armaturen, Lenkrad-Säule, Fahrersitz, gesamter Kabinenbereich, Zahltischanlage nebelfeucht reinigen,
— Lüftungsauslässe im Dachbereich und an Klimageräten feucht reinigen,
— Haltestangen und Griffe nass reinigen,
— Entfernen von Graffiti, Verunreinigungen durch Kaugummi usw. im Fahrgastraum, auf und unterhalb der Sitzgelegenheiten sind zu entfernen,
— Flüssigkeitskontrollen und Dokumentation für Dieselkraftstoff, Heizöl, Ad Blue, Motoröl, Kühlwasser, Scheibenwaschwasser durchführen,
— Verteilung von Drucksachen zum Monatswechsel etc.).
Sonderregelung auf dem Betriebshof in Schenefeld! Aufgrund von Platzengpässen auf dem Betriebshof Schenefeld, können die 14-tägigen Versorgungen, die innerhalb der Woche anfallen, nur nachts während der Versorgungszeit und draußen ausgeführt werden.
3.) Halbjährliche Versorgung (Grundreinigung) der Busse.
Auf allen Betriebshöfen ist die halbjährliche Versorgung, zusätzlich zur täglichen- und 14-tägigen Versorgung, im halbjährlichen Rhythmus durchzuführen. (Beispielhafte Nennung):
— Tätigkeiten der 14-tägigen Versorgung (siehe Punkt 2),
— gesamte Deckenflächen streifenfrei nass reinigen,
— Innenspiegel, Fahrgastmonitor streifenfrei nass reinigen,
— Seitenwände streifenfrei nass reinigen,
— Lenkrad, Instrumententafel mit vom Auftraggeber vorgegebenen Reinigungsmitteln reinigen,
— Alle Textilpolster inkl. Fahrersitz, gründlich saugen, Fleckentfernung auf Sitzpolster und bei Bedarf das Sitzpolster tauschen,
— Fußbodenbelag versiegeln,
— Vollständigkeitskontrolle ggf. Austausch / Erneuerung von HVV-Labeln, Plänen, Piktogrammen, etc.).
Sonderregelung auf dem Betriebshof in Schenefeld! Aufgrund von Platzengpässen auf dem Betriebshof Schenefeld, kann die halbjährliche Versorgung, ausschließlich tagsüber an den Wochenenden und an Feiertagen ausgeführt werden.
4.) Wöchentliche PKW-Versorgung.
Auf allen Betriebshöfen, sind die zugeordneten PKW, im wöchentlichen Rhythmus, nach Vorgabe und schriftlicher Beauftragung der Werkstattleitung, zu reinigen.
5.) Durchführung des Winterdienstes nur auf Anforderung der Auftraggeberin.
Die Organisation und Durchführung des Winterdienstes für öffentliche Gehwegflächen und Hofflächen der verschiedenen Betriebshöfe, erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Auftraggeberin, zu den Besetztzeiten der Pflegehalle, in Eigenregie des Auftragnehmers bei Frost und Schneefall, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Leistungsausführung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften und ist nach dem Wegegesetz auszuführen. Die Gestellung von Gerätschaften wie z. B. Schneefräsen etc. und Streumitteln, erfolgt durch die Auftraggeberin. Es muss sichergestellt werden, dass die Leistungen aus Punkt 1, dieses Leistungsverzeichnisses, trotz der Winterdiensttätigkeit vollumfänglich sichergestellt wird. Die Winterdienstleistungen erfolgen umgehend, mit einer Zugriffzeit von 0,5 Std. nach Einsatzfall, ausschließlich auf Anforderung durch die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer übernimmt die haftrechtlichen Verpflichtungen für die Zeit der Pflegehallenbesetzung.
6.) Zusatzleistungen nach Beauftragung durch die Auftraggeberin.
Zusatzleistungen, die nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind, sind möglich. — Sie werden von der Auftraggeberin rechtzeitig beauftragt und sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin durchzuführen.
Die Voraussetzung und Pflichten des Auftragnehmers für die zu vergebenden Dienstleistungen an den Kraftomnibussen sind wie nachfolgend aufgeführt:
— Alle Mitarbeiter des AN, die auf dem Betriebshof Schenefeld als Umsetzfahrer eingesetzt werden, müssen, zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse D und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, beim Bewegen der Fahrzeuge auf den Betriebsgeländen und der öffentlichen Verkehrsflächen sein. Zulässig ist auch eine gültige Fahrerlaubnis, nach der alten Führerscheinklasse 2, mit Ausstellungsjahr vorn 1999 und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikation. Führerscheine aus dem Ausland, müssen der Fahrerlaubnis der deutschen Fahrerlaubnisverordnung und dem deutschen
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz entsprechen. Es besteht die Möglichkeit, dass die vom Auftragnehmer einzusetzenden Umsetzfahrer, die Fahrschule der Auftraggeberin, für die vorbereitenden Schulungen, zum Erwerb der Fahrberechtigung der Klasse D, nutzen können.
— Die Mitarbeiter des Auftragnehmer, die auf den dem anderen Standorten Elmshorn als Umsetzfahrer eingesetzt werden, können während einer Schulung durch die Auftraggeberin, einen Hofschein, für das Bewegen der KOM auf den jeweiligen Höfen, erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der eingesetzte Mitarbeiter des Auftragnehmer, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und eine Fahrprobe, die von der Auftraggeberin abgenommen wird, bestanden hat,
— die Fahrerlaubnisse, des für die Umsetzleistung benötigten Personals, sind innerhalb eines Jahres, unaufgefordert, beim örtlichen Werkstattleiter der Auftraggeberin, zur Einsicht vorzulegen. Die Vorlage der Unterlagen ist schriftlich zu dokumentieren,
—alle Mitarbeiter haben sich vor der Leistungsausführung, einer Einweisung auf die jeweiligen Fahrzeugtypen, einer Einweisung auf den innerbetrieblichen Verkehr und der betrieblichen Anlagen zu unterziehen. Die Einweisung hat durch die Werkstattleitung, bzw. durch bestelltes Werkstattpersonal zu erfolgen. Der Nachweis der Einweisung, ist schriftlich zu dokumentieren. Bei Erneuerung von Fahrzeugtypen, auf den Standorten der Auftraggeberin, hat eine erneute Einweisung zu erfolgen. Der entsprechende Nachweis hat, wie vor genannt, zu erfolgen,
— der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin, schriftlich, einen verantwortlichen Ansprechpartner, unter Angabe einer Telefonnummer und Sicherstellung der Erreichbarkeit, auch zu üblichen Geschäftszeiten, zu benennen. Im Falle eines Personalwechsels, ist der Auftraggeberin unverzüglich der Wechsel schriftlich mitzuteilen,
— die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und schreiben können,
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, den eingesetzten Reinigungskräften ordnungsgemäße Arbeits-/Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen,
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte auf den Qualifikationsstand nach VDV Schrift 800 Kapitel 6.11 (Qualifikation für das Reinigen von Fahrzeugen) weiterzubilden und auf Anforderung der Auftraggeberin dies nachzuweisen.
Die o. g. Leistungspakete müssen für derzeit insgesamt ca. 210 Stck. Kraftomnibussen erbracht werden. Die Verteilung der Kraftomnibusse pro Betriebshof verhält sich wie folgt:
— 1. Betriebshof Schenefeld verfügt über ca. 190 Stck. Fahrzeuge,
— 2. Betriebshof Elmshorn verfügt über ca. 20 Stck. Fahrzeuge.
Die Auftraggeberin behält sich vor die zuvor genannten Mengen der Kraftomnibusse jederzeit anzupassen bzw. zu verändern.
Für die detaillierten Leistungsumfänge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die o. g. Dienstleistungen inkl. der benannten Voraussetzungen in einem Dienstleistungsvertrag zu beauftragen.