Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands:
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr);
— Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands:
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr);
— Los...”
Kurze Beschreibung
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands:
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr);
— Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOS 1 Grundreinigung
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Taufkirchen/Unterhaching/Oberhaching
Beschreibung der Beschaffung: S. o. II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Um jeweils 1 weiteres Jahr bis max. 4 Jahre
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6) bezieht sich auf 1 Jahr.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2 Reinigung für TV Inspektionen und Noteinsätze
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
11:00 📅
“Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bietern gestellt werden. Fragen, die nicht...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bietern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 195-472092 (2020-10-02)
Ergänzende Angaben (2020-10-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 195-472092
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-27 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-03 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2020/S 203-494422 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr),
— Los 2:...”
Kurze Beschreibung
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr),
— Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 700 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: S.o.II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6 bezieht sich auf 1 Jahr
Beschreibung der Beschaffung: S.o. II.1.4).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 195-472092
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Nr. 1: Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kanal Oberreiter GmbH
Postanschrift: Westerham 5
Postort: Töging
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Höfler GmbH
Postanschrift: Hohenlindner Straße 48b
Postort: Feldkirchen
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu V.2.4: Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters...”
Zu V.2.4: Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegenstehen (§ 39 Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 009-015525 (2021-01-09)