Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal

Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands:
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr);
— Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-02 Auftragsbekanntmachung
2020-10-14 Ergänzende Angaben
2021-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwässerkanälen
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands: — Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr); — Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal
Postanschrift: Rotwandweg 16
Postleitzahl: 82024
Postort: Taufkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.taufkirchen-mucl.de/zweckverband-abwasserbeseitigung-im-hachinger-tal 🌏
E-Mail: vergabe@azvht.de 📧
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1259ef-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1259ef-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 195-472092
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6) bezieht sich auf 1 Jahr.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands:
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr);
— Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands
Losnummer: LOS 1 Grundreinigung
Kurze Beschreibung: S. o. II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Um jeweils 1 weiteres Jahr bis max. 4 Jahre
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6) bezieht sich auf 1 Jahr.
Losnummer: Los 2 Reinigung für TV Inspektionen und Noteinsätze
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Taufkirchen/Unterhaching/Oberhaching

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1259ef-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bietern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 195-472092 (2020-10-02)
Ergänzende Angaben (2020-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 203-494422
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 195-472092
ABl. S-Ausgabe: 203
Quelle: OJS 2020/S 203-494422 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands — Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr), — Los 2: Reinigungen anlässlich von TV-Inspektionen und Noteinsätze.
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 009-015525
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6 bezieht sich auf 1 Jahr

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Reinigung von Abwasserkanälen im HD-Spülverfahren im Gebiet des Zweckverbands
— Los 1: Grundreinigung (ca. 160 km im Jahr),
S.o.II.1.4).
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert unter II.2.6 bezieht sich auf 1 Jahr
Kurze Beschreibung: S.o. II.1.4).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Name: Kanal Oberreiter GmbH
Postanschrift: Westerham 5
Postort: Töging
Land: Deutschland 🇩🇪
Mühldorf a. Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Höfler GmbH
Postanschrift: Hohenlindner Straße 48b
Postort: Feldkirchen
Land: München, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4: Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegenstehen (§ 39 Abs. 6 VgV).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 009-015525 (2021-01-09)