Inhalt der Ausschreibung ist die regelmäßige Reinigung der Warn- und Wetterschutzkleidung. Der Auftragnehmer überprüft nach dem Reinigungsprozess die Warn- und Wetterschutzkleidung auf Verkehrstauglichkeit. Sollte die Ware nicht mehr verkehrstauglich sein, erhält die Autobahn hierzu eine Information durch den Auftragnehmer. Die Bekleidung wird wöchentlich durch den Auftragnehmer getauscht, d. h. Abholung der Schmutzwäsche und Abgabe der gewaschenen Wäsche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung
2020-10150
Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Inhalt der Ausschreibung ist die regelmäßige Reinigung der Warn- und Wetterschutzkleidung. Der Auftragnehmer überprüft nach dem Reinigungsprozess die Warn-...”
Kurze Beschreibung
Inhalt der Ausschreibung ist die regelmäßige Reinigung der Warn- und Wetterschutzkleidung. Der Auftragnehmer überprüft nach dem Reinigungsprozess die Warn- und Wetterschutzkleidung auf Verkehrstauglichkeit. Sollte die Ware nicht mehr verkehrstauglich sein, erhält die Autobahn hierzu eine Information durch den Auftragnehmer. Die Bekleidung wird wöchentlich durch den Auftragnehmer getauscht, d. h. Abholung der Schmutzwäsche und Abgabe der gewaschenen Wäsche.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: NL Nord, NL Nordwest, NL Nordost, NL Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 1, entnehmen Sie bitte der Anlage3_Niederlassungen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung der Mitarbeiter für die Autobahn GmbH, auf Grundlage des oben benannten Vergabeverfahrens (Lose 1, 2 und 3) nach den Vorgaben der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibungen und ihrer Anlagen für die Lose 1-3. Jeder Bieter hat die Möglichkeit ein Angebot für die Lose 1,2 und 3 abzugeben. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Warn-Arbeitsjacke, Warn-Bund- und Latzhose, Warn-Regen-Latz-Bund-hose, Warn-Regenparka, Warn-Pilotjacke, Warn-Fleece Jacke, Warn-Softshelljacke, Warn-Polohemden lang- und kurzarm, Warn-Shirts lang- und kurzarm, Warn-Schnittschutzkleidung, Werkstatt-Bund-Latzhose, Werkstatt-Arbeitsjacke, Werkstatt-Pilotjacke, Werkstatt-Polohemden kurzarm, Werkstatt-Shirt-Langarm nach nach EN ISO 20471 zu reinigen, zu pflegen, zu reparieren und zu kontrollieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden Einzelbeauftragungen erteilt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand. Der Leistungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet am 31. Dezember 2024. Die Wäsche wird im 7 Tage Rhythmus durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber abgeholt, gewaschen und zur Verfügung gestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemaß Punkt 4.2. der Leistungsbeschreibung sind Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer nicht zugelassen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: NL Westfalen, NL Rheinland, NL West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 2, entnehmen Sie bitte der Anlage3_Niederlassungen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung der Mitarbeiter für die Autobahn GmbH, auf Grundlage des oben benannten Vergabeverfahrens (Lose 1, 2 und 3), nach den Vorgaben der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibungen und ihrer Anlagen für die Lose 1-3. Jeder Bieter hat die Möglichkeit ein Angebot für die Lose 1,2 und 3 abzugeben. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Warn-Arbeitsjacke, Warn-Bund- und Latzhose, Warn-Regen-Latz-Bund-hose, Warn-Regenparka, Warn-Pilotjacke, Warn-Fleece Jacke, Warn-Softshelljacke, Warn-Polohemden lang- und kurzarm, Warn-Shirts lang- und kurzarm, Warn-Schnittschutzkleidung, Werkstatt-Bund-Latzhose, Werkstatt-Arbeitsjacke, Werkstatt-Pilotjacke, Werkstatt-Polohemden kurzarm, Werkstatt-Shirt-Langarm nach nach EN ISO 20471 zu reinigen, zu pflegen, zu reparieren und zu kontrollieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden Einzelbeauftragungen erteilt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand. Der Leistungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet am 31. Dezember 2024. Die Wäsche wird im 7 Tage Rhythmus durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber abgeholt, gewaschen und zur Verfügung gestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemaß Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung sind Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer nicht zugelassen.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3: NL Nord Bayern, NL Süd Bayern, NL Süd West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 3, entnehmen Sie bitte der Anlage3_Niederlassungen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— 1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers:
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— 1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers:
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
— 2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 1 000 000,00 EUR in den letzten 3 Jahren.
“Zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für...”
Zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr;
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu 3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 1 000 000,00 EUR in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1. Einhaltung von sozialen und ökologichen Standards im Rahmen der Welthandelsordnung,
4.2. Liste der nach Art und Umfang 2 vergleichbarer Referenzen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1. Einhaltung von sozialen und ökologichen Standards im Rahmen der Welthandelsordnung,
4.2. Liste der nach Art und Umfang 2 vergleichbarer Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahren (ab 2017), die Erfahrungen bei ähnlichen Projekten nachweisen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG;
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.);
— Leistungszeitraum.
4.3. Nachweis eines Konzeptes zum Wasch- und Trocknungsverfahrens gem. Anlagen 1_Anforderung an die Reinigung_Los 1-Los 3.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.1. Abgabe einer schritflichen Erklärung bzgl. der Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen des Herstellers (Anlage 6 Eignungskriterien) zur Verwendung des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.1. Abgabe einer schritflichen Erklärung bzgl. der Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen des Herstellers (Anlage 6 Eignungskriterien) zur Verwendung des Standard Ökotex Standard 100 oder ähnlich und die „Überprüfung der Produktionsstätte durch den Auftraggeber“. Die Anlage 6 Eignungskriterien ist dem Angebot unterschrieben beizulegen.
Zu 4.2. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren nach ausgeschriebener Art und Umfang nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Zu 4.3. Es ist ein Konzept zum Wasch- und Trocknungverfahren zu beschreiben (Anlage 2_Los1 – Anlage 2_Los 3).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Offenen Verfahren aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Offenen Verfahren aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-21
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-21
14:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www. gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 193-466618 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 401 345 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 1, entnehmen Sie bitte
Der Anlage3_Niederlassungen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wasch- und Trocknungsverfahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung sind Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer nicht zugelassen.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-466618
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-10150
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: NL Nord, NL Nordwest, NL Nordost, NL Ost
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alsco Berufskleidungs-Service GmbH
Postanschrift: Claudiastr. 13
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 130 505 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: NL Westfalen, NL Rheinland, NL West
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 140 335 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: NL Nord Bayern, NL Süd Bayern, NL Süd West
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 130 505 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www. gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 017-039552 (2021-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 605 380 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 2, entnehmen Sie bitte der Anlage 3_Niederlassungen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 017-039552
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522 020 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 561 340 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522 020 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www. gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 033-082922 (2021-02-12)