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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweise zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit:
1. Fachbetrieb nach WHG;
2. SCC-Zertifikat für Höchstdruckreinigungen an Industrieanlagen;
3. Zulassung der Fahrzeuge für den Transport von Gefahrgütern;
4. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb;
5. Zum Freimessung von Schächten sind:
a. Musterprotokoll für die Freigabe von Schächten einzureichen.
b. Von mindestens 2 Arbeitnehmern, die die Befähigung zum Freimessen und freigeben von Schächten haben, sind die entsprechenden gültigen Befähigungsnachweise und das zum Einsatz kommende Freigabeprotokoll einzureichen.
c. Für den Einsatz von Atemschutztechnik sind von mindestens 2 Arbeitnehmern die gültigen Befähigungsnachweise einzureichen.
d. Für die zum Einsatz kommende Technik (Freimessgeräte, Absturzsicherung, Höhensicherungsgerät mit Bergungseinrichtung, Persönliche PSA gegen Absturz und Atemschutztechnik) sind die aktuellen Prüfprotokolle einzureichen.
Eigenerklärungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit:
1. Firmenangaben (mit Formblatt 4.12) u. a. zu mindestens 2 Referenzen für die letzten 3 Kalenderjahre über die Durchführung von Reinigungsleistungen, die in Art und Umfang der Ausschreibung entsprechen, d. h. Reinigung in industriellen Anlagen mit vergleichbaren Inkrustationen (keine kommunalen Kläranlagen, Neuanlagen) und über den Einsatz von Hochdruck- (1 000 bar) und Höchstdruck- (2 500 bar) -Reinigungsgeräten. Dabei ist mindestens eine Referenz zu benennen, die nicht für Wismut erbracht wurde.
2. Aufstellung der vorhandenen Technik unter Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen:
a. Kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagen: 250 bar Saug-/Spülkombi mit 12 cbm Saugvolumen bei einer Wasserleistung von 400 ltr./min;
b. Höchstdruck-Reinigungsgeräte: 2 500 bar Hochdruck-Gerät bei einer Wasserleistung von 21 ltr./min;
c. Hochdruck-Reinigungsgeräte: 1 000 bar Hochdruck-Gerät bei einer Wasserleistung von 280 ltr./min;
d. Trockensauger mit Verblaseeinrichtung: Hochleistungssaugfahrzeug mit max. 8 000 cbm/h Saugleistung bei 12 cbm Saugvolumen;
e. Hochsicherheitssaugwagen zur Absaugung von starken Mineralsäuren;
f. Die Reinigungsfahrzeuge müssen mit einem Rettungsstativ zur Bergung von Arbeitnehmern aus Schächten und Behältern und einem Gasmessgerät und Gaswarngerät ausgestattet sein;
3. Beabsichtigt der Bieter Nachauftragnehmer (NAN) einzusetzen sind diese mit Art und Umfang (Prozentangaben zur Gesamtleistung) der Leistung mit Angebotsabgabe zu benennen. Außerdem ist die Eignung der NAN nachzuweisen (Referenzen/Qualifikation/Technikeinsatz). Sollte der Bieter mit Angebotsabgabe noch nicht alle NAN benennen können, ist mit der Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Spätestens vor Erteilung des Zuschlages sind die vollständigen Erklärungen (siehe Formblätter 4.8, 4.9 und 4.14) und Nachweise vorzulegen.
4. Angaben zur Anzahl der Reinigungsteams, die zeitgleich an unterschiedlichen Erfüllungsorten arbeiten können (mindestens 2 Teams in Seelingstädt und 3 Teams in Ronneburg);
5. Reaktionszeiten bei Notfalleinsätzen (höchstens 8 Stunden mit 24 Stunden Rufbereitschaft).