Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter muss erklären und durch eine Eigenerklärung nachweisen, dass er für den Fall der Erteilung des Zuschlags spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer des Dienstleistungsauftrags über das für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Reinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien zur sachgerechten Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügt.
2. Anforderungen an das einzusetzende Personal
a) Objektleitung / stellvertretende Objektleitung
— Vorlage eines Lebenslaufes,
— Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk,
— Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
— Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
— Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift,
— Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
— Kenntnisse der Inhalte der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
— Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit.
b) Arbeitskräfte
— Mindestens eine Person der täglich eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger,
— Angelernte Arbeitnehmer besitzen mindestens ein Jahr einschlägige Praxiserfahrung,
— Sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
— Der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass ein und welches Qualitätsmanagement praktiziert wird, d. h. das Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff oder nach einer gleichwertigen Bescheinigung zertifiziert ist.
4. Der Bieter muss durch mindestens 3 verschiedene Referenzen, die von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Reinigungsleistungen einschließlich der in den Vergabeunterlagen genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Mindestanforderung).