Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Postort: Berlin
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDXRQ/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Sonja van der Ploeg
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDXRQ🌏
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK Gemeinschaft bestehend aus 11 AOKs und 3 Servicegesellschaften führt eine Reisebüroausschreibung durch mit dem Ziel, für alle beteiligten AOKs einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Gemeinschaft bestehend aus 11 AOKs und 3 Servicegesellschaften führt eine Reisebüroausschreibung durch mit dem Ziel, für alle beteiligten AOKs einen gemeinsamen Reisebürodienstleister zu finden. Die Reisebürodienstleistung soll für den Flugeinkauf im Wesentlichen online mit entsprechendem Fulfilment und zu einem geringeren Teil offline erfolgen. Das Online Buchungssystem soll vom Reisebürodienstleister gestellt werden. Optional soll die Einbindung eines Hotelportals mit Bezahlfunktion in das Online Buchungssystem erfolgen.
Die jährlichen Reiseausgaben im Flugbereich der AOK-Gemeinschaft beliefen sich vor der Corona Epidemie auf ca. 1,7 Mio. EUR bei rund 7 000 Transaktionen. Es handelt sich zu über 90 % um innerdeutsche Flüge und nur im Ausnahmefall um europäische Strecken. Die Buchung erfolgt heute bei unterschiedlichen Reisebüros sowohl online als auch offline und zum Teil auch direkt bei den Airlines.
Der Start der Zusammenarbeit soll der 1.7.2021 sein. Aufgrund bestehender Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen wird das volle Volumen voraussichtlich zum 1.1.2022 erreicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Anlage Wertungsmatrix Teilnahmeanträge.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des vermittelten Geschäftsreiseumsatzes durchschnittlich pro Jahr (2017-2019).
2) Angabe der durchschnittlichen Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des vermittelten Geschäftsreiseumsatzes durchschnittlich pro Jahr (2017-2019).
2) Angabe der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter pro Jahr in Deutschland (2017-2019).
3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Wir verfügen über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
— 3 000 000 EUR gegen Personenschäden;
— 3 000 000 EUR gegen Sachschäden;
— 300 000 EUR gegen Vermögensschäden, einschließlich von Schäden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mindestens 2 Referenzen zu nennen, bei welchen die Geschäftsreisen offline über den Bewerber sowie online über ein (eigenes oder als Reseller zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens 2 Referenzen zu nennen, bei welchen die Geschäftsreisen offline über den Bewerber sowie online über ein (eigenes oder als Reseller zur Verfügung gestelltes) Onlinebuchungsportal (Schwerpunkt Buchung innerdeutscher Flugreisen) und dem Zahlungsmittel AirPlus Firmenkreditkarte (inklusive Nutzung von Zusatzdaten wie Kostenstellen, Personalnummer) erfolgte
Unter Berücksichtigung des Obigen sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
(a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail) für Rückfragen,
(b) Angabe des Leistungszeitraums,
(c) Angabe der Branche,
(d) Leistungsart und -umfang: Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei der Auftragsausführung sowie des Umfangs des Auftrages,
(e) Mitarbeiteranzahl des Kunden,
(f) Eingesetzte OBE.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es handelt sich vorliegend um einen Dienstleistung, die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung erfolgt. Der Auftragnehmer muss zwingend die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es handelt sich vorliegend um einen Dienstleistung, die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung erfolgt. Der Auftragnehmer muss zwingend die datenchutzrechtlichen Vorgaben des Art. 28 DS-GVO beachten. Als Verhandlungsbasis wird ein seitens der Auftraggeberinnen en Datenschutzvertrag als Muster zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDXRQ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
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Quelle: OJS 2020/S 182-438523 (2020-09-15)