Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt.
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hochgefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes:
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) , Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Koaxial Leistungskabel:
Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2 x 185 mm Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Resonance Sextupole Power Converters – Kopie
27F/50074012 - Kopie
Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein....”
Kurze Beschreibung
Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt.
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hochgefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes:
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) , Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Koaxial Leistungskabel:
Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2 x 185 mm Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwicklung, Fertigung und Lieferung inkl. Abschlusstest der oben beschriebenen Netzgeräte.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis über 3 vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich größer 500 A mit 400 V Einspeisung aus den letzten 5 Jahren. Mindestens eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis über 3 vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich größer 500 A mit 400 V Einspeisung aus den letzten 5 Jahren. Mindestens eine Referenz sollte diesbezüglich ausführlich beschrieben sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-01
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYREZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 215-526403 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Resonance Sextupole Power Converters - Kopie
27F/50074012 - Kopie
Kurze Beschreibung:
“Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein....”
Kurze Beschreibung
Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt.
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hoch-gefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes:
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Koaxial Leistungskabel:
Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2x185mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 858 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“IV. konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): III. Auslastung der Leistungskomponenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): II. Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): I. Darstellung des technischen Konzeptes - Detaillierungsgrad des Angebotes
Preis (Gewichtung): 30.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 215-526403
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Heinzinger electronic GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinzinger electronic GmbH
Postanschrift: Anton-Jakob-Str. 4
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8031245821📞
E-Mail: andrea.wenig@heinzinger.de📧
Fax: +49 8031245858 📠
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 858 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRG5
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Mo-nate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 242-637559 (2021-12-09)