Resonance Sextupole Power Converters – Kopie

FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt.
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hochgefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes:
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) , Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Koaxial Leistungskabel:
Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2 x 185 mm Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-30 Auftragsbekanntmachung
2021-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regelbare Stromversorgung
Referenznummer: 27F/50074012 - Kopie
Kurze Beschreibung:
Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt. Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes: Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hochgefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC. Steuerungsteil des Netzgerätes: Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) , Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers. Koaxial Leistungskabel: Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2 x 185 mm
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Regelbare Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
E-Mail: sg227@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712034 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYREZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYREZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 215-526403
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYREZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt.
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Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hochgefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes:
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) , Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
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Koaxial Leistungskabel:
Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2 x 185 mm
Entwicklung, Fertigung und Lieferung inkl. Abschlusstest der oben beschriebenen Netzgeräte.
Dauer: 20 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Nachweis über 3 vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich größer 500 A mit 400 V Einspeisung aus den letzten 5 Jahren. Mindestens eine Referenz sollte diesbezüglich ausführlich beschrieben sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungeinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYREZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYREZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 215-526403 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein wesentlicher Bestandteil von FAIR ist das Schwerionen-Synchrotron SIS100. Die Resonanzsextupol Magnete werden ein Teil dieses SIS100 Synchrotrons sein. Für die Stromversorgung der Magnete werden sechs baugleiche spezielle Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen benötigt. Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes: Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hoch-gefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC. Steuerungsteil des Netzgerätes: Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers. Koaxial Leistungskabel: Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2x185mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
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Gesamtwert des Auftrags: 858 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-637559
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 215-526403
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRG5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausgangsstrom kann bis auf 775A hoch-gefahren werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 420V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400V AC.
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
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Die Magnete werden jeweils mit 2 Koaxialkabeln mit je 2x185mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): IV. konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): III. Auslastung der Leistungskomponenten
II. Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung
I. Darstellung des technischen Konzeptes - Detaillierungsgrad des Angebotes
Preis (Gewichtung): 30.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: Heinzinger electronic GmbH
Postanschrift: Anton-Jakob-Str. 4
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8031245821 📞
E-Mail: andrea.wenig@heinzinger.de 📧
Land: Rosenheim, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 858 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Mo-nate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 242-637559 (2021-12-09)