Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungswagen Typ C
2020-265
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 35 Fahrgestellen und 35 Rettungswagen incl. Aus-und Aufbauten Typ C für die Berliner Feuerwehr.”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von 35 Fahrgestellen und 35 Rettungswagen incl. Aus-und Aufbauten Typ C für die Berliner Feuerwehr.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-09 📅
Datum des Endes: 2021-12-02 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB2018 mit dem Entscheidungskriterium Preis und einem Schwankungsbereich von 5 %.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzliste vergleichbare Aufträge;
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional);
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste vergleichbare Aufträge;
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional);
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer (optional);
— Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft (optional).
Mit dem Angebot muss ein gültiger Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle beigefügt werden, dass der Betrieb für den Geltungsbereich Entwicklung, Vertrieb, Fertigung und Service ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 eingeführt hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;
— Wirt-214 BVB u. Mindeststundenentgelt_0520;
— Wirt-2141 BVB u.Frauenförderung_0520.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-06
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2021
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710527📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 174-419708 (2020-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle der Berliner Feuerwehr
Telefon: +49 3038710525📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7 075 775 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Auswertung erfolge nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Entscheidungskriterium Preis, Schwankungsbereich 5 %.”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Auswertung erfolge nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Entscheidungskriterium Preis, Schwankungsbereich 5 %.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 174-419708
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fahrtec Systeme GmbH
Postanschrift: Genzkower Straße 10
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 075 775 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).