1. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter
www.subreport.de/E82636774 zur Verfügung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnissen, nach § 41 Abs. 4 SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen nach erfolgreicher Qualifikation im Teilnahmewettbewerb im Rahmen des Angebotswettbewerbes bereitgestellt. Bewerber/Mitgliedervon Bewerbergemeinschaften haben die Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung formlos zu unterzeichnen und mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben.
4. Der Teilnahmeantrag kann lediglich elektronisch – über das Vergabeportal subreport ELViS eingereicht werden. Eine schriftliche Einreichung per Post, Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist unzulässig.
5. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
6. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
9. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen vorzugsweise über das Portal subreport ELViS zustellen. Bewerber können sich dazu einen Account anlegen über den auch das Einreichen des elektronischen Teilnahmeantrags möglich ist. Im Ausnahmefall können Fragen auch per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
10. Auftraggeberwechsel/Rechtsnachfolge: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe der Vertragslaufzeit zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann. Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
11. Die Vergabestelle begrenzt die Anzahl an Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Aufforderung eines Angebotes aufgefordert werden, gem. § 45 Abs. 3 SektVO auf eine Mindestanzahl in Höhe von mindestens 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, sofern geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der vorbenannten Mindestanzahl liegt, führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren fort, indem sie den Bewerber/Bewerbergemeinschaft einlädt, der über die geforderte Eignung verfügt.
Zur Ermittlung der 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Aufforderung eines Angebotes aufgefordert werden, wird die Vergabestelle unter den fristgerechten und vollständig eingegangenen Teilnahmeanträgen, die alle geforderten Bestandteile enthalten und alle Mindestanforderungen erfüllen, die 3 Bieter zur Angebotsabgabe auffordern, die anhand der auf S. 3 & 4 des Teilnahmeantrags dargestellten Wertungsmatrix die Höchstpunktzahl der 3 objektiven Kriterien 1) Parallele Bearbeitung von Powerpacks von Zugsätzen,
2) Taktung der Bearbeitung von PowerPacks von Zugsätzen und 3) Durchlaufzeit pro präventive PowerPack Revision für einen Zugsatz erreicht haben. Das Ergebnis ergibt sich durch Multiplikation der erreichten Punktzahl in den Kriterien. Es werden die 3 Bieter/die Bietergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Angebotsangabe aufgefordert.
12. Die Angebotsfrist beträgt gemäß § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO i. V. m. § 41 Abs. 4 SektVO 15 Tage gerechnet ab dem Tag nach der Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.