Beschreibung der Beschaffung
Seit Beendigung der Produktion der ehemaligen PFAFF AG im Jahr 2009 und dem damit einhergehenden Leerstand und Verfall des Areals soll nun ein neuer Stadtteil entwickelt werden. Das „Pfaff-Quartier“ soll als innerstädtisches Gebiet zu unterschiedlicher Nutzung wie Wohnen, Arbeiten, Forschen, Gesundheit und Dienstleistungen entwickelt werden.
Identifikationspunkt des Areals ist die Pforte mit der Pförtnerloge und dem angrenzenden ehemaligen Lohnbüro, nachstehend „Gebäude 48 (2) + Pforte“ bezeichnet. Diese soll als Büro zur Zwischennutzung von ca. 10 Jahren durch den Auftraggeber (PEG) und im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Areals modernisiert werden. Das Gebäude 48 (2) + Pforte unterliegt den Vorgaben des Denkmalschutzes.
Nach Durchführung eines Realisierungswettbewerbs erhielt das Büro HWR Architekten Gunnar Ramsfjell, Dortmund den Auftrag zur Durchführung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI.
Da die Leistungen der Leistungsphase 8 nach § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI ebenfalls zu erbringen sind, wurde aufgrund der großen räumlichen Entfernung zwischen Dortmund und Kaiserslautern die Fortführung des Vertrages mit dem bisherigen Auftragnehmer einvernehmlich beendet. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die HWR Architekten, Dortmund die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht haben.
Daher werden die nun zu beschaffenden Leistungen wie folgt beschrieben:
Grundleistungen:
1 Lph 5: – Ausführungsplanung:
Hier handelt es sich um Grundleistungen entsprechend der Beschreibung in Anlage 10.1 Lph 5 HOAI. Dabei, hat der Auftragnehmer seine Ausführungspläne in enger Abstimmung mit den für den Denkmalschutz zuständigen Behörden zu erstellen.
2 Lph 6: – Vorbereitung der Vergabe Hier hat der Bieter die in der Anlage 10.1 Lph 6 HOAI beschrieben Grundleistungen anzubieten. Dabei hat der Auftragnehmer die Leistungsbeschreibungen mit den für den Denkmalschutz zuständigen Behörden abzustimmen.
3 Lph 7: – Mitwirkung bei der Vergabe Hierbei handelt es sich um Grundleistungen, die in der Anlage 10.1 Lph 7 HOAI beschrieben und anzubieten sind.
4 Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation Hier hat der Bewerber die Grundleistungen, wie in Anlage 10.1 Lph 8 HOAI beschrieben. anzubieten und zu bepreisen. In diesem Zusammengang hat er zu berücksichtigen, dass der AN auch die öffentlich-rechtliche Bauleitung im Sinne der LBauO RLP inne hat und verpflichtet ist, die hierzu notwendige Bauleitererklärung zu unterzeichnen.
Besondere Leistungen:
1. Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator Hier hat der Bieter die Leistungen der SiGe-Koordination während der Planungsphase und der Ausführungsphase anzubieten.
2. Leistungen für besonderen Koordinierungsaufwand bei TGA-Leistungen Da das Gebäude 48 (2) + Pforte nur für einen begrenzten Zeitraum vom Auftraggeber genutzt und danach der Stadt Kaiserslautern zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt wird, müssen zu einer sachgerechten und reibungslosen späteren Übergabe an die Stadt Kaiserslautern, aber auch zu einer mängelfreien förmlichen Abnahme sowohl in der Planungsphase als auch vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme die zu planenden und einzubauenden technischen Anlagen, wie z. B. Lüftungsanlagen, mit Referat Gebäudewirtschaft der Stadtverwaltung Kaiserslautern (Ref. 65) näher abgestimmt werden. Der hierbei für den AN entstehende zusätzliche Koordinierungsaufwand gehört ebenfalls zu den Aufgaben und Pflichten des AN und ist entsprechend anzubieten.
3. Für Leistungen, die nur nach Zeitaufwand zu vergüten sind (z. B. Prüfung von Nachtragsangeboten) hat der Bieter im Leistungs- und Preisverzeichnis entsprechende Stundenverrechnungssätze verbindlich anzubieten; diese werden Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Leistungen 1 Einarbeitung in die seitens der PEG dem AN bei Vertragsabschluss übergebenen Unterlagen wie Pläne und Berechnungen (auf CD gespeichert) 2 Ergänzung der Entwurfsplanung und Abstimmung mit den fachlich Beteiligten.
3 Überarbeitung der Kostenberechnung unter Beachtung einer Kostenobergrenze von 1,2 Mio. für die Kostengruppen 300 und 400.
4 Erarbeitung einer neuen Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vom Auftraggeber erstellten „Änderungsplanung“ 5 Erstellung eines Terminplanes (1.Entwurf).